Checkliste

Häufige Fragen zu OER

Immer wieder werden wir auf verschiedenen Veranstaltungen zum Thema Offene Bildungsressourcen (Open Educational Resources, OER) mit sehr ähnlichen Fragen konfrontiert. Diese sammeln wir an dieser Stelle und versuchen sie kompakt zu beantworten.

Ihnen fehlt hier eine wichtige Frage? Schreiben Sie uns!

Was ist mit „offenen Bildungsressourcen“ (Open Educational Resources, OER) gemeint? Was soll das sein?

Bildungsressourcen können grundsätzlich alle Dinge sein, die auf übergeordneter (zum Beispiel institutioneller) oder konkret praktischer Ebene (zum Beispiel Lernmaterial, Videos, Bilderrätsel…) Bildungsprozesse ermöglichen oder mit deren Hilfe Bildungsprozesse gestaltet werden. „Offenheit“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Ressourcen von jedem frei verwahrt, genutzt, verändert und weitergegeben werden dürfen. Dazu wird die Ressource mit einer offenen Lizenz gekennzeichnet, die den Nutzern eine entsprechende pauschale Erlaubnis für diese Handlungen gewährt. Die modularen Creative-Commons-Lizenzen sind hierzulande die am häufigsten für diesen Zweck eingesetzte Form der Nutzungslizenzen. Der Begriff „Open Educational Ressource“ steht für ein von der UNESCO eingeführtes Konzept.

Ist also jeder (digitale) Inhalt unter freier Lizenz automatisch eine OER?

Ein einzelnes frei lizensiertes Bild, Video oder Tonstück o.ä. ist für sich genommen nicht unbedingt eine OER. Werden diese jedoch von den Materialautoren in einen Bildungs- bzw. Lernzusammenhang gebracht (zum Beispiel durch eine entsprechende Aufgabenstellung dazu in einem MOOC oder einem beigefügten Arbeitsblatt) oder wurde das Material von den Urhebern entsprechend didaktisch strukturiert (zum Beispiel in Form eines Lernvideos), handelt es sich um eine OER. Dieses ist dann der Fall, sofern die vergebene Lizenz jedem die kostenlose Nutzung, Veränderung und Weitergabe des Materials mit keinen oder nur geringen Einschränkungen erlaubt.

Gebe ich mit einer offenen Lizensierung meine Urheberrechte auf?

Nein. Die Vergabe von offenen Lizenzen funktioniert nur deshalb, weil sie sich im Rahmen des geltenden Urheberrechts bewegen. Mit der Vergabe einer offenen Lizenz nehmen Sie also ihr Recht als Urheber bzw. Urheberin wahr. Insbesondere im bundesdeutschen Rechtsraum ist ein vollständiger Verzicht auf das eigene Urheberrecht juristisch gesehen nicht vorgesehen. Unter anderem deshalb ist die Namensnennung des Urhebers verpflichtender Bestandteil jeder Creative-Commons-Lizenzvariante (Ausnahme: Die CC0-Lizenz, welche zwar hierzulande auch verwendet wird, deren Verwendung aber urheberrechtlich nicht vorgesehen ist, s.o.).

Ich bin unsicher. Welche Lizenz ist die Richtige für mein Anliegen?

Die Creative Commons-Lizenzen sind modular aufgebaut und erlauben es Urhebern relativ genau zu bestimmen, was mit Ihren Werken (nicht) passieren soll. Jedoch sind nicht alle Lizenzen mit dem Konzept von Offenheit vereinbar, wie es von der UNESCO vertreten wird. Hier finden Sie einige geeignete Lizenzformen im Überblick.

Kann ich eine einmal vergebene CC-Lizenz wieder zurücknehmen?

Nein, eine einmal vergebene Lizenz lässt sich nicht zurücknehmen. Es ist jedoch ihr Recht als Urheber, dasselbe Material jederzeit unter einer anderen Lizenz zu veröffentlichen oder auf eine Lizensierung ganz zu verzichten und sich alle Rechte an ihrem Werk vorzubehalten. Eine ursprünglich offen lizensierte Version lässt sich nur schlecht aus der (digitalen) Welt entfernen. Daher sollte die Entscheidung für eine freie Lizenz vor Veröffentlichung wohl überlegt sein.

Wie sollte Material gekennzeichnet werden, das unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden soll?

Die Lizenz sollte möglichst frühzeitig und gut sichtbar angebracht werden. Die Auszeichnung mit der Lizenznennung in ausgeschriebener Form beginnen (zum Beispiel Creative Commons Lizenz Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international). Es muss außerdem einen Link zum vollständigen juristischen Lizenztext enthalten sein, beim oben genannten Beispiel also: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/de/legalcode. Mit Angaben zur Art und Weise, wie die Namensnennung der Urheber oder die Urheberin des Werkes durch andere erfolgen soll, ist die Auszeichnung vollständig.

Kann ich verhindern, dass andere das von mir zur Verfügung gestellte Material für unlautere Zwecke missbrauchen?

Ein Missbrauch lässt sich nicht verhindern – genauso wenig wie bei klassisch urheberrechtlich geschütztem Material. Die Vergabe einer offenen Lizenz bedeutet jedoch nicht, dass sie den Missbrauch ihres Materials hinnehmen müssen – der Rechtsweg steht ihnen immer offen. Anlaufstelle für eine erste Information kann zum Beispiel irights.info sein. Creative Commons nennt außerdem eine CC-freundliche Kanzlei.

Wo kann ich meine Materialien im Netz zur Verfügung stellen?

Derzeit gibt es leider kein zentrales Repositorium oder Onlineangebot für die Veröffentlichung von offenen Bildungsmaterialien für die Erwachsenenbildung. Mittelfristig könnte wb-web um eine Möglichkeit erweitert werden, konkrete Lehr- und Lernressourcen zu präsentieren. Das ist aber noch Zukunftsmusik. In der Zwischenzeit laden wir Sie herzlich dazu ein, der Redaktion einen Link zu Ihrem Material zuzusenden. Nach einer redaktionellen Überprüfung nehmen wir Ihr Material dann gegebenenfalls in unserer Handlungsanleitung  auf.

Ich bin freiberufliche/r Dozent/in/Trainer/in/Berater/in/Coach und verdiene meinen Lebensunterhalt mit Bildungsangeboten. Warum sollte ich meine Materialien öffnen und für andere zur Verfügung stellen? Gefährde ich damit nicht meine Existenzgrundlage?

Diese Befürchtung ist nachvollziehbar. Lehren und Lernen sind zwei Vorgänge, die nicht physisch greifbar sind – ganz im Gegenteil zu den Arbeitsmaterialien. Hier hilft es unter Umständen, zwei Fragen zu stellen. Die erste lautet: Bilden die Materialien das eigene Wissen, die eigene Persönlichkeit und Erfahrung so vollständig ab, dass man als Lehrende bzw. Lehrender überflüssig ist? Die zweite Frage lautet: Kommen die Teilnehmenden ausschließlich wegen der Materialien zu den Kursen? Wenn sich eine der beiden Fragen eindeutig mit „Ja“ beantworten lässt, sollte die Veröffentlichung der eigenen Materialien noch einmal überdacht werden. Andererseits lässt sich die Öffnung der eigenen Materialien unter einer offenen Lizenz als eine Erweiterung der eigenen Visitenkarte und als selbstbewusstes Statement zur Qualität der eigenen Arbeit nutzen.

Davon unabhängig gibt es gute Gründe, Materialien (nicht) unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen. Niemand sollte sich dazu gezwungen fühlen.

Was tue ich wenn ich unsicher bin, wie genau ich mit CC-lizensierten Material von jemand anderem umgehen soll, zum Beispiel in der Kenntlichmachung meiner Veränderungen?

Wie die Lizenzvereinbarung auszulegen ist, kann man für die häufigsten Fragen hier nachlesen. Sollten Sie nicht fündig werden, so ist es hilfreich, sich einen zentralen Grundgedanken in Erinnerung zu rufen, der hinter OER steht: Zusammenarbeit. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist gegenseitiger Respekt und Vertrauen unerlässlich. Versetzen Sie sich also in die Lage des Urhebers bzw. der Urheberin und fragen Sie sich, wie sie Ihre eigenen Materialien im gleichen Fall behandelt wissen möchten. OER zu verwenden bedeutet dem Urheber des Materials einen Vertrauensvorschuss zu schenken, eigene OER zu veröffentlichen bedeutet, denselben Vorschuss den künftigen Nutzern zu geben.

 

CC BY-SA 3.0 DE by Jan Koschorreck für wb-web (13.12.2017), letztmalig geprüft am 10.12.2024


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