Checkliste

Wann ist eine Bildungsressource eigentlich „offen“?

Wie bereits in FAQ  angerissen, bedeutet „Offenheit“ in Bezug auf Bildungsmaterialien eine Lizensierung von Materialien, welche die Nutzung, Veränderung und Vervielfältigung ohne oder mit nur geringen Einschränkungen durch die Nutzenden erlaubt. Der Begriff der Offenheit in Open Educational Resources ist eng an die Definition der Open-Content-Bewegung angelegt. Im englischen Sprachraum werden die damit verbundenen Freiheiten unter dem Begriff „5R“ (retain, reuse, revise, remix, redistribute) ausdifferenziert. Im deutschen Sprachraum werden sie als „5V“ referenziert.

"Fünf V" 

  1. Verwahren/Vervielfältigen – das Recht, Kopien des Inhalts anzufertigen, zu besitzen und zu kontrollieren (zum Beispiel Download, Speicherung und Vervielfältigung)
  2. Verwenden – das Recht, den Inhalt in unterschiedlichen Zusammenhängen einzusetzen (zum Beispiel im Klassenraum, in einer Lerngruppe, auf einer Website, in einem Video)
  3. Verarbeiten – das Recht, den Inhalt zu bearbeiten, anzupassen, zu verändern oder umzugestalten (zum Beispiel einen Inhalt in eine andere Sprache zu übersetzen)
  4. Vermischen – das Recht, einen Inhalt im Original oder in einer Bearbeitung mit anderen offenen Inhalten zu verbinden und aus ihnen etwas Neues zu schaffen (zum Beispiel beim Einbauen von Bildern und Musik in ein Video)
  5. Verbreiten – das Recht, Kopien eines Inhalts mit anderen zu teilen, im Original oder in eigenen Überarbeitungen (zum Beispiel einem Freund eine Kopie zu geben oder online zu veröffentlichen)

Wenn Sie an jeden der Punkte einen Haken machen können – ist damit dem Anspruch an Offenheit genüge getan? In der Praxis scheitert die Öffnung von Bildungsmaterialien oft bereits vor dem ersten „V“ – verwahren und vervielfältigen. Viele Materialien sind im Sinne der 5V offen, allerdings oft nicht oder nur sehr bedingt frei zugänglich:

  • Materialien werden beispielsweise oft nur über eine einzige Plattform zur Verfügung gestellt und der Zugang wird erst möglich, wenn der Nutzer oder die Nutzerin ein entsprechendes Benutzerkonto mit einer gültigen E-Mail-Adresse anlegt.
  • Nicht selten werden OER ausschließlich in exotischen oder geschlossenen Dateiformaten bereitgestellt, die nicht ohne eine entsprechende (ggf. kostenpflichtige) Software bearbeitet werden können. Ein klassisches Beispiel ist hier das Dokumentformat PDF.

 

Oft findet man Materialien im Netz ohne Nutzungshinweise. Ihnen fehlt ein entsprechender Passus im Material oder die Auszeichnung mit einer passenden Lizenz (zum Beispiel CC-Lizenz). Diese Materialien unterliegen damit automatisch dem vollen urheberrechtlichen Schutz und sind somit nicht offen.

Wenn Sie also OER erstellen oder weiterverbreiten möchten, achten Sie auch auf eine passende Kennzeichnung und vermeiden Sie, wenn möglich, die genannten technischen Zugangshürden.

 

CC BY-SA 4.0 Jan Koschorreck für wb-web  (19.01.2018), letztmalig geprüft am 10.12.2024

 

Die Übersetzung der “5V” stammt von Jöran Muuß-Merholz für www.open-educational-resources.de – Transferstelle für OER unter Creative Commons Attribution 4.0 license. Das Originalmaterial stammt von David Wiley. / This material is based on original writing by David Wiley, which was published freely under a Creative Commons Attribution 4.0 license at http://www.opencontent.org/definition/

 

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