Handlungsanleitung

Der Gold-Standard für Texte als OER

Textformen als OER sind weit verbreitet. Welche Besonderheiten es bei diesem Format gibt, welche Werkzeuge die Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Texten als OER unterstützen und worauf bei der Lizenzierung zu achten ist, beschreibt Henry Steinhau für OERinfo.

Einleitung

Eigene Texte als OER zu veröffentlichen ist leicht. Man schreibt etwas, beispielsweise eine Einführung zu einer geisteswissenschaftlichen Lehrveranstaltung oder mehrere Textaufgaben für den Mathematikunterricht oder die Erläuterung einer neuartigen Trainingsmethode. Ist der Text fertig, setzt man an dessen Ende einen vollständigen Lizenzhinweis für die gewählte   Creative Commons  -(CC-)Lizenz – etwa CC-BY – und lädt das so lizenzierte Werk auf einer geeigneten Website hoch. Fertig.

Wer für sein OER auch Texte nutzen will, die von anderen stammen und die unter einer CC-Lizenz als OER veröffentlicht wurden, darf sie teilweise oder auch komplett übernehmen beziehungsweise integrieren und als Nachnutzer selbst veröffentlichen. In diesem Fall gilt es, die Lizenzbedingungen der genutzten Texte einzuhalten und den zugehörigen Lizenzhinweis anzubringen.

Die Offenheit der freien Lizenzen ermöglicht, dass mehrere Personen kollaborativ an einem Text oder einem Textwerk arbeiten können, dass sich Texte von anderen beliebig bearbeiten lassen. So verändern sich diese Texte nach und nach, und je nach Bearbeitung und Art der Lizenz, müssen die Lizenzhinweise angepasst werden.

Finden in die freien Bildungsmaterialien mehrere Texte unterschiedlicher Urheber*innen Eingang oder haben Texte schon zahlreiche Bearbeitungen hinter sich, können die Lizenzhinweise schon mal etwas komplexer werden und auch ein wenig mehr Konzentration erfordern. Aber fürchten muss man das nicht.

Texte als OER

Um als offene Bildungsmaterialien zu gelten – Open Educational Resources, OER – müssen Texte unter freien Lizenzen veröffentlicht sein. Am besten unter den weltweit bekannten und millionenfach genutzten   Creative Commons  -(CC-)Lizenzen. Die etwa zur Jahrtausendwende entwickelten Lizenzierungsmodelle kommen in   sechs Varianten  vor, von denen insbesondere die Lizenzbedingungen CC-BY und CC-BY SA als für OER geeignet eingestuft werden.

Zudem kommen auch die Freigabe Creative Commons Zero (CC0) oder gemeinfreie beziehungsweise als gemeinfrei deklarierte Inhalte in Frage. Da es in diesen Fällen keinerlei Bedingungen für deren Nachnutzung gibt, lassen sich derart freigegebene Texte unkompliziert in OER verwenden.

Besonderheiten

Das Symbolbild zeigt gelbe Schrift auf schwarzem Grund.

 

OER finden mehrheitlich in digitalen Umgebungen statt, denn dort sind sie mit Hilfe von Suchmaschinen und Portalen gut zu finden, unkompliziert zu übernehmen und auf technische Weise funktional aufgewertet, etwa durch direkt integrierte Meta-Informationen.
Insbesondere Texte innerhalb der OER sind im digitalen Raum leicht zu handhaben. Um sie zu erstellen genügen einfache Textverarbeitungen auf Computern oder Mobilgeräten, oder auch Notiz-Apps oder webgestützte Text-Editoren, die   Google,   Apple,   Dropbox    und viele andere anbieten.

Sofern Texte online stehen, sind sie in aller Regel in die technische Sprache des Web, also in   HTML eingebunden. Dort kann man sie – technisch betrachtet – leicht kopieren und in eigene digitale Dokumente und Webseiten einsetzen. Oder man übernimmt Texte aus digitalen Dateien und Dokumenten, egal ob sie als Textdatei, als offenes   PDF  oder in anderen Dateiformaten vorliegen.

Zudem gibt es Systemerweiterungen, die einen Text, den man online oder in einer App wie für die Zwischenablage ausgewählt hat, mit einem einzigen Befehl direkt als eigenständiges Textdokument speichern. Allerdings: bei manchen Webseiten, PDF-Dokumenten und   E-Books  können Kopiersperren wirksam werden – das ablegen in die Zwischenablage ist dann blockiert.

Textformatierungen
Beim Kopieren gilt zu beachten, dass digitale Texte mit zahlreichen Formatierungen verknüpft sind: also technisch-gestalterischen Vorgaben dazu, wie sie auf dem Bildschirm oder beim Druck erscheinen. Dazu zählen der gewählte Schrifttyp (Font)    und die Auszeichnungen, wie kursiv, fett, unterstrichen, durchgestrichen, aber auch die deutschen Umlaute (ä,ö,ü), Umbruch- und viele weitere Steuerzeichen. Zwar gibt es internationale Standards für das Web und Betriebssysteme, die sich auf diese versteckten Formatierungen und Sonderzeichen verstehen und sie beim Kopieren, Exportieren und Importieren korrekt übernehmen. Und doch kommt es vor, dass beim Kopieren oder auch Exportieren einige dieser Formatierungen und Zeichen verloren gehen und dann beim Einsetzen oder Importieren bestimmte Zeichen und Textabschnitte durch andere Zeichen ersetzt oder ganz anders dargestellt werden. Um das zu vermeiden, sollte man die Einstellungen in Betriebssystemen, Apps und Browsern prüfen und gegebenenfalls anpassen – soweit das möglich ist.

Das ideale OER für Texte

Es empfiehlt sich generell – insbesondere beim Umgang mit digitalen Texten über zwei oder mehr Programme oder Umgebungen hinweg – auf überbordende Formatierungen und besonderen Einstellungen weitgehend zu verzichten, die Texte diesbezüglich zu entschlacken, und sie möglichst „roh“ vorzuhalten. In der Regel erfolgen zahlreiche darstellende Formatierungen erst in der finalen Publikationsumgebung, ob nun im Layout-Programm, im   Redaktionssystem  einer Webseite oder in einer Plattform zum Erstellen digitaler Bücher und Lehrmaterialien.

International hat sich im Web die Auszeichnungssprache   Markdown    einen Platz als ebenso schlankes wie universales Werkzeug erobert. Markdown wird mittlerweile von zahlreichen Programmen und Redaktionssystemen unterstützt und ist vergleichsweise leicht zu lernen. So lassen sich mit Markdown durch Zusatz bestimmter Standardzeichen die wichtigsten Auszeichnungen integrieren, wie kursiv oder fett oder auch die Klassifizierung von Zwischen-/Überschriften in HTML und simple nummerierte oder Bullet Point-Listen.

Gerade für OER, wo es darum geht, dass Texte nachgenutzt, bearbeitet, erweitert, geremixed und neu kombiniert werden, können Vorformatierungen, die zu detailliert und zu komplex sind, den Arbeitsfluss stören. Beispielsweise besondere Absatzformate oder spezielle Listenformaten oder ähnliches. Hier ist weniger oft mehr, eine klare Strukturierung der Textabschnitte reicht oft aus.

Die No-Go’s bei Texten

Keine exotischen Datenformate wählen, sondern Standards (.txt, .rtf, . doc, markdown)

  • Keinen Kopierschutz einsetzen
  • Keine kopiergeschützten Texte integrieren
  • Lizenzhinweise nicht in hinterlegten Feldern verstecken

Lizenzierung

Wer selbst Texte oder Textwerke verfasst und dabei keinerlei Texte oder Werke anderer nutzt – oder sie allenfalls den Zitierregeln entsprechend zitiert, siehe oben – kann eigenständig darüber entscheiden, sie unter freien Creative Commons-Lizenzen zu veröffentlichen.

Dazu muss er den Text oder das Werk an geeigneter Stelle mit einem   Lizenzhinweis    versehen, der die erforderlichen Informationen enthält: Autor*in-Name, Werktitel und Quelle sowie die gewählte Lizenz in Kurzform und ein Link zum zugehörigen Lizenztext. Mit Quelle ist sozusagen der Lagerort gemeint, an dem das Werk niedergelegt ist: Eine Webseite mit einer fest verankerten Internet-Adresse (URL), die lange Bestand hat, oder auch ein Druckwerk, das einen Titel und einen Herausgeber haben sollte. Bei Veröffentlichungen im Digitalen sollte – wenn möglich – auch die Quelle verlinkt sein – so können interessierte Nachnutzer direkt zum Ursprung des Textes gelangen.

Wo bringe ich Lizenzhinweise an?
Als „geeignete Stelle“ für den Lizenzhinweis ist das Textende zu betrachten. Ob Texte online stehen oder gedruckt werden, ob sie auf Webseiten erscheinen, die sich autodynamisch den Bildschirmabmessungen anpassen, oder auf Seiten mit festen Maßen erscheinen, stets eignet sich der Fuß des Dokuments gut.

Das entspricht den allgemeinen Lesegewohnheiten und ist auch plausibel: wer den Text durchliest und sich dann für dessen Nutzung interessiert, erfährt am Ende die Bedingungen dafür. Und wer den Text schon kennt oder überfliegt, der erwartet entsprechende Hinweise am ehesten am unteren Rand.

Es ist okay, viele Lizenzhinweise an einer zentralen Stelle unterzubringen. In digitalen Umgebungen würde also auch eine Unterseite einer Webseite funktionieren, auf der sich alle Lizenzhinweise zu einzelnen Text-Teilen gesammelt befinden – das wäre ein Äquivalent zu einem Quellenverzeichnis im Anhang eines Druckwerkes.

Bei längeren Texten mit vielen Kapiteln und womöglich auch vielen Fundstellen, Zitaten oder einzelnen Lizenzangaben, lassen sich die Lizenzhinweise auch am Ende eines Kapitals, als Fußnoten oder Endnoten platzieren.
Man sollte aber auf keinen Fall die Lizenzhinweise an versteckten Stellen unterbringen, etwa im Alt-Text von Links (die nur bei Mouse-Over oder auf Klick sichtbar werden), denn dann würden sie oft nicht gefunden oder auch beim Kopieren des sichtbaren Textes nicht übernommen werden können. Dazu kommt, dass es dieses MouseOver (Roll-Over) bei mobilen Geräten nicht in der gleichen Form gibt.

 

Offene und empfehlenswerte Tools für Texte

Produktion/Erstellung/Bearbeitung

Das Angebot an Textverarbeitungen ist groß und unübersichtlich. Wer hier zum einen davon absehen will, weit verbreitete, aber nur käuflich zu erwerbende Software zu benutzen, wie Microsoft Word oder ähnliche, und zum anderen auf freigegebene Programme mit offenem Code zugreifen will, dem stehen Alternativen zur Verfügung, wie   Libre Office.

Web-basierte Editoren wie von Google oder Dropbox sind auf Anhieb online nutzbar, mitunter ist die Einrichtung eines Benutzerkontos erforderlich. Bei diesen und ähnlichen Textwerkzeugen ist das gemeinsame Bearbeitungen direkt online im Browser beziehungsweise in der Cloud möglich. Aber häufig müssen erweiterte Bearbeitungsfunktionen käuflich erworben werden.

Eine für Online zu stellende, direkt in Bearbeitungs-Umgebungen zu integrierende Texte eignen sich Markdown-kompatible Apps/Programme gut, wie   iA Writer,   Dillinger,   Draft,   StackEdit,   WriteMonkeyQuiver, oder  Write!   (siehe auch hier). Sie ermöglichen, die Texte mit einfachen, gleichwohl standardisierten Auszeichnungs- und Fortmatierungs-Zeichen zu versehen, die wiederum von Webseiten-Bearbeitungs-Umgebungen interpretiert werden können. Beispielsweise für die Darstellung von Schrift in fett oder kursiv, oder auch die Auszeichnung von Überschriften und Zwischenüberschriften in den bekannten und weit verbreiteten Überschriften-Hierarchien.

Veröffentlichung und Nachnutzung
 

Das Symbolbild zeigt den Ausschnitt eines Online-Redaktionssystems mit einem blauen Publish-Button im Vordergrund.

Publish , Foto: Sean MacEntee, CC BY 2.0.

Wie auch für andere Inhaltsarten, eignet sich für die Erstellung eines korrekten und gut gebauten Lizenzhinweises auch bei Texten in jedem Fall der   Licence Chooser von Creative Commons.

Zudem bieten sich Plattformen und Werkzeuge an, die bei der Lizenzierung von Inhalten helfen, etwa   tutory   oder   H5P.

Kollaboration bei Texten

Kollaboration ist ein wichtiger Punkt für Texte als OER, denn gerade bei Texten findet häufig eine Zusammenarbeit statt, die auch sehr kleinteilig sein kann. Etwa wenn in einer Gruppe die Rollen für einzelne Textabschnitte verteilt sind oder wenn mehrere Autor*innen einzelne Abschnitte nach und nach beisteuern.

Wie generell im Urheberrecht ist es möglich, dass mehrere Urheber*innen gemeinsam Rechte an einem Werk haben. Für CC-lizenzierte Inhalte gilt das auch. Allerdings müssen stets alle Beteiligten zustimmen, wenn es um die Erstlizenzierung mit CC geht oder wenn weitere nutzungsrechtliche Fragen zu klären sind.

Doch bei OER und frei lizenzierten Texten kann die kollaborative Bearbeitung auch seriell und durch Beteiligte stattfinden, die sich gar nicht kennen. So erfolgt die Kollaboration schrittweise von Nachnutzenden, daher kann es vorkommen, dass die Menge der kollaborierenden Autor*innen nach und nach wächst – was sich dann auch im Lizenzhinweis niederschlägt.

Das bekannteste Beispiel für lange Versionshistorien eines kollaborativ entstandenen Texte sind die Einträge in der Online-Enzyklopädie   Wikipedia.

Beim kollaborativen Arbeiten an OER – wenn man Texte nachnutzt und erweitert, bearbeitet verändert, in andere Werke integriert – ist also stets darauf zu achten, dass man stets alle bisherigen Urheber*innen im Lizenzhinweis nennt. Das gehört zur Lizenzbedingung.
Hierbei ist es zwar ratsam und oft auch sinnvoll möglich, die einzelnen Teile im Gesamtwerk genau zu markieren und den Beteiligten zuzuweisen. Etwa „1. Kapitel“ von x, zweites Kapitel von y, „Erläuterungen auf Seite xx von NN“ usw.
Aber es ist nicht zwingend notwendig. Da man aber in den Lizenzhinweisen nicht nur den Namen der vorherigen Autor*innen sondern auch den Titel und die Quelle nennen muss (idealerweise mit Link), ließe sich hier nachvollziehen, welche Anteile von wem stammen

Bearbeitung
Ein besonderer Vorteil von OER ist ja, dass man die offen lizenzierten Werke bearbeiten darf: Das ist für die Grundidee von OER, Wissen und Bildung leicht teilen, verbreiten und weiterentwickeln zu können, geradezu elementar. Aber es ist wichtig zu beachten, dass es bei den CC-Lizenzen verpflichtend ist, stets zu kennzeichnen, wo wer was bearbeitet hat. Es sei denn, der Text ist unter CC0 komplett freigegeben.

Es ist nicht ganz einfach zu unterscheiden zwischen einer leichten Bearbeitung, etwa kleine Anpassungen im Satzbau oder Einfügen von Erläuterungen von Fachbegriffen und sehr deutlichen Veränderungen, die beispielsweise den sprachlichen Duktus verändern oder ganze Absätze und Abschnitte streichen und so womöglich den Kontext und die inhaltlichen Darstellungen verändern.

Leider lassen sich für solche Abgrenzungen auch keine Normen aufstellen oder Richtlinien heranziehen. Das deutsche Urheberrecht kennt den Grundsatz des „Verblassens“: Gemeint ist, dass eine Veränderung eines geschützten Werks dann als „freie Bearbeitung“ gilt und dessen Veröffentlichung dann ohne Rechteerwerb erlaubt ist, wenn das Originalwerk hinter dem neuen Werk verblasst. Hieran kann man sich auch grob haten, wenn es um die in den Creative Commons-Lizenzen formulierte Erfordernis geht, Bearbeitungen zu kennzeichnen und mit darauf bezogener Urheberangabe zu versehen. Auch hier geht es um den Grad der Bearbeitung im Vergleich zum Ausgangswerk.

Dieser Text steht unter der   CC BY 4.0-Lizenz. Der Name des Urhebers soll bei einer Weiterverwendung wie folgt genannt werden:   Henry Steinhau  für  OERinfo – Informationsstelle OER (31.08.2020) letztmalig geprüft am 14.11.2024


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