Wie sorgen Selbstständige für den Krankheitsfall oder das Alter vor?
Die nachfolgenden Seiten geben Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und rechtlichen Regelungen, wie Freiberufler bzw. Selbstständige sich für
den Krankheitsfall,
den Pflegefall,
die Arbeitslosigkeit und für
das Alter
absichern können bzw. müssen.
In Teilbereichen gibt es eine Versicherungspflicht für bestimmte Berufsgruppen, in anderen wiederum die Wahlfreiheit, ob man sich versichern möchte.
Ein wichtiger Wert, den wir vorab vorstellen, weil er in verschiedenen Kapiteln auf ihn Bezug genommen wird, ist die Bezugsgröße. Sie bildet die Grundlage für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bezugsgröße wird jedes Jahr neu festgelegt.
Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung steigt ab 1. Januar 2024 wie folgt:
West
Ost
2023
3395 Euro/Monat
3290 Euro/Monat
2024
3535 Euro/Monat
3465 Euro/Monat
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird nach der Bezugsgröße die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie das Mindestarbeitsentgelt festgelegt. In der Rentenversicherung stellt sie die Grundlage für den Beitrag, den Selbstständige oder Pflegepersonen in die Rentenversicherung einzahlen.
Stand 2. Januar 2024 Susanne Witt
Lesetipps
Es gibt verschiedene Handbücher zu der gesamten Sozialversicherung oder auch einzelnen Teilbereichen wie der Rentenversicherung. Gerne nehmen wir hier Empfehlungen auf und ergänzen die Liste.
Henning Müller, Handbuch zur Künstlersozialversicherung, 1. Aufl., Bad Boll, 2018