Sozialversicherung für Selbstständige

Wie sorgen Selbstständige für den Krankheitsfall oder das Alter vor?

Das Bild zeigt Menschen in der Kuppel des Reichstages.

Bild: Berlin Menschen in der Reichstagskuppel bearinthenorth / pixabay.com, CC0 Public Domain

Die nachfolgenden Seiten geben Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und rechtlichen Regelungen, wie Freiberufler bzw. Selbstständige sich für

  • den Krankheitsfall,
  • den Pflegefall,
  • die Arbeitslosigkeit und für
  • das Alter

absichern können bzw. müssen.

In Teilbereichen gibt es eine Versicherungspflicht für bestimmte Berufsgruppen, in anderen wiederum die Wahlfreiheit, ob man sich versichern möchte.

Ein wichtiger Wert, den  wir vorab vorstellen, weil er in verschiedenen Kapiteln  auf ihn Bezug genommen wird, ist die Bezugsgröße. Sie bildet die Grundlage für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bezugsgröße wird jedes Jahr neu festgelegt.

Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung steigt ab 1. Januar 2024 wie folgt:
 

  West Ost 
20233395 Euro/Monat 3290 Euro/Monat 
20243535 Euro/Monat 3465 Euro/Monat 

 In der gesetzlichen Krankenversicherung wird nach der Bezugsgröße die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie das Mindestarbeitsentgelt festgelegt. In der Rentenversicherung stellt sie die Grundlage für den Beitrag, den Selbstständige oder Pflegepersonen in die Rentenversicherung einzahlen.

Stand 2. Januar 2024 Susanne Witt

Lesetipps

Es gibt verschiedene Handbücher zu der gesamten Sozialversicherung oder auch einzelnen Teilbereichen wie der Rentenversicherung.  Gerne nehmen wir hier Empfehlungen auf und ergänzen die Liste. 
 

  • Henning Müller, Handbuch zur Künstlersozialversicherung, 1. Aufl., Bad Boll, 2018