Wie ist die Pflichtversicherung geregelt und kann man sich darüber hinaus absichern?
Gesetzliche Pflegeversicherung
Für die Pflegeversicherung gilt die gleiche Beitragsbemessungsgrenze wie für die Krankenversicherung. Es gilt seit 1995 eine Pflichtversicherung. Ab einem bestimmten Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erhält man die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.
Die Pflegeversicherung ist im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) definiert.
Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert und der Arbeitgeber führt mit der Entgeltabrechnung die Beiträge an die Kasse ab.
"Der gesetzliche Beitragssatz stieg zum 1. Juli 2023 von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent.
Der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose liegt bei 0,60 Prozent. Damit ergibt sich ein Beitragssatz für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr von 4,0 Prozent.
Eltern mit mehr als einem Kind werden entlastet. Der Beitrag wird ab dem zweiten Kind um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt. Die Entlastung wird auf maximal 1,0 Prozent begrenzt. Ab dem fünften Kind bleibt es bei einer Entlastung in Höhe eines Abschlags von insgesamt bis zu 1,0 Prozent. Der Abschlag gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat" (Quelle Lohn-info.de 2023).
Die exakte Verteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern zur Pflegeversicherung in allen Bundesländern finden Sie hier.
Private Pflegezusatzversicherung
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, um gegebenenfalls Deckungslücken zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und der tatsächlichen Pflegekosten zu decken.
Stand 2. Januar 2024 Susanne Witt
Das könnte Sie auch interessieren
Pflegeversicherung
Die Stiftung Warentest veröffentlicht regelmäßig die neuesten Entwicklungen zu dem Thema Pflegeversicherung und Vorsorge. Ein Teil der Publikation ist frei zugänglich, die Testergebnisse sind gegen ein geringes Entgelt online verfügbar.