Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche in allgemein üblicher Weise (vgl. § 4 BGG).

CC BY SA 3.0 DE von Sonja Klante für wb-web (2024), aktualisiert von Lars Kilian (2024)