Von der Pflichtversicherung bis zur privaten Vorsorge, die drei Säulen der Rentenversicherung
Allgemeine Rentenversicherung
Die Rentenversicherung wird u.a. durch Beiträge von Versicherten (Arbeitnehmern) und Arbeitgebern finanziert, sowie durch einen Bundeszuschuss. Die Finanzierung der heute gezahlten Rentenleistungen erfolgt durch das Umlageverfahren, d.h. was Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Monat einzahlen, geht direkt in die Rentenzahlung der aktuellen Rentenempfänger (Stichwort: Generationenvertrag). Sollten die Einnahmen nicht ausreichen, um alle Ausgaben zu finanzieren, greift man auf die Nachhaltigkeitsrücklage zurück.
Der Rentenbeitragssatz liegt bei 18,6 Prozent, welcher je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird (Quelle: Lohn-Info).
Die Höhe der zu zahlenden Versicherungsbeiträge wird mittels der Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt. Über diesen Grenzbetrag hinausgehende Einkommensteile sind beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich neu festgelegt.
In der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung gelten aktuell die folgenden Beträge für die alten und neuen Bundesländer.
West
Ost
2023
7300 Euro/Monat
7100 Euro/Monat
2023
87.600 Euro/Jahr
85.200 Euro/Jahr
2024
7550 Euro/Monat
7450 Euro/Monat
2024
90.600 Euro/Jahr
89.400 Euro/Jahr
Mit der deutlich höheren Steigerung in den neuen Bundesländern erfolgt schrittweise die Anpassung an die alten Bundesländer. (siehe Rentenüberleitungsgesetz)
Knappschaftliche Rentenversicherung
In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden Beschäftigte aufgenommen, die
in einem knappschaftlichen Betrieb beschäftigt sind,
ausschließlich oder überwiegend knappschaftliche Arbeiten verrichten, oder
bei Arbeitnehmerorganisationen oder Arbeitgeberorganisationen, die berufsständische Interessen des Bergbaus wahrnehmen, oder bei Bergämtern, Oberbergämtern oder bergmännischen Prüfstellen, Forschungsstellen oder Rettungsstellen beschäftigt sind und für sie vor Aufnahme dieser Beschäftigung für fünf Jahre Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen
West
Ost
2023
8950 Euro/Monat
8700 Euro/Monat
2023
107.400 Euro/Jahr
104.400 Euro/Jahr
2024
9300 Euro/Monat
9200 Euro/Monat
2024
111.600 Euro/Jahr
110.400 Euro/Jahr
Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2024 der allgemeinen Rentenversicherung liegt bei 45.358 Euro .
Betriebliche Altersvorsorge
Viele Betriebe bieten eine betriebliche Altersvorsorge an. Wenn der Arbeitgeber seinem Beschäftigten anlässlich eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt, liegt eine betriebliche Altersversorgung vor. Diese ist in § 1 des Betriebsrentengesetzes definiert.
Der Arbeitgeber organisiert und führt die betriebliche Altersversorgung durch. Auch wählt er die Anlageform aus. Der Arbeitgeber kümmert sich um die Beitragszahlungen und ist der Vertragspartner für den ausgewählten Anbieter. Auf betrieblicher Ebene werden die einzelnen Abläufe vereinbart oder diese sind im Tarifvertrag festgelegt.
Darüber hinaus stellt die Stiftung Warentest Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge auf der Themenseite "Betriebsrente und Pensionskasse" vor.
Stand 02.01.2024 Susanne Witt
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Private Rentenversicherung
Die Stiftung Warentest gibt auf ihrer Themenseite "Private Rentenversicherung" einen Überblick über die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Hier finden Sie Informationen und Testergebnisse (kostenpflichtig) zu Riester- und Rürupangeboten sowie zu Kapitallebensversicherungen oder Rentenfonds.