Rentenversicherung
Von der Pflichtversicherung bis zur privaten Vorsorge, die drei Säulen der Rentenversicherung
3-Säulenmodell der Altersvorsorge (Susanne Witt, CC-BY-SA 3.0)
Allgemeine Rentenversicherung
Die Rentenversicherung wird u.a. durch Beiträge von Versicherten (Arbeitnehmern) und Arbeitgebern finanziert, sowie durch einen Bundeszuschuss. Die Finanzierung der heute gezahlten Rentenleistungen erfolgt durch das Umlageverfahren, d.h. was Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Monat einzahlen, geht direkt in die Rentenzahlung der aktuellen Rentenempfänger (Stichwort: Generationenvertrag). Sollten die Einnahmen nicht ausreichen, um alle Ausgaben zu finanzieren, greift man auf die Nachhaltigkeitsrücklage zurück.
Der Rentenbeitragssatz liegt bei 18,6 Prozent (24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung), welcher je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird (Quelle: Lohn-Info).
Die Höhe der zu zahlenden Versicherungsbeiträge wird mittels der Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt. Über diesen Grenzbetrag hinausgehende Einkommensteile sind beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich neu festgelegt.
Ab 2026 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für die alten und neuen Bundesländer einheitlich 8450 Euro im Monat beziehungsweise 101.400 Euro im Jahr.
Knappschaftliche Rentenversicherung
In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden Beschäftigte aufgenommen, die
- in einem knappschaftlichen Betrieb beschäftigt sind,
- ausschließlich oder überwiegend knappschaftliche Arbeiten verrichten, oder
- bei Arbeitnehmerorganisationen oder Arbeitgeberorganisationen, die berufsständische Interessen des Bergbaus wahrnehmen, oder bei Bergämtern, Oberbergämtern oder bergmännischen Prüfstellen, Forschungsstellen oder Rettungsstellen beschäftigt sind und für sie vor Aufnahme dieser Beschäftigung für fünf Jahre Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2026 bei monatlich 10.400 Euro beziehungsweise bei jährlich 124.800 Euro.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2026 der allgemeinen Rentenversicherung liegt bei 51.944 Euro . (Quelle: Deutsche Rentenversicherung )
Betriebliche Altersvorsorge
Viele Betriebe bieten eine betriebliche Altersvorsorge an. Wenn der Arbeitgeber seinem Beschäftigten anlässlich eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt, liegt eine betriebliche Altersversorgung vor. Diese ist in § 1 des Betriebsrentengesetzes definiert.
Der Arbeitgeber organisiert und führt die betriebliche Altersversorgung durch. Auch wählt er die Anlageform aus. Der Arbeitgeber kümmert sich um die Beitragszahlungen und ist der Vertragspartner für den ausgewählten Anbieter. Auf betrieblicher Ebene werden die einzelnen Abläufe vereinbart oder diese sind im Tarifvertrag festgelegt.
Darüber hinaus stellt die Stiftung Warentest Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge auf der Themenseite "Betriebsrente und Pensionskasse" vor.
Quellen:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (2022). Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung.
Deutsche Rentenversicherung (Hrsg.) (2025). Die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2026.
Lohn-Info (Hrsg.) (2026). Sozialversicherungsbeiträge 2026 – Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen.
Stiftung Warentest (Hrsg.) (2024). Betriebliche Altersvorsorge –Mit dem Arbeitgeber für eine Rente sparen.
Stand 06.01.2026 Susanne Witt
Private Rentenversicherung
Die Stiftung Warentest gibt auf ihrer Themenseite "Private Rentenversicherung" einen Überblick über die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Hier finden Sie Informationen und Testergebnisse (kostenpflichtig) zu Riester- und Rürupangeboten sowie zu Kapitallebensversicherungen oder Rentenfonds.