Selbstständigkeit
Hier bin ich der Boss!
Bild: Verkehrszeichen Einbahnstraße geralt / pixybay.com, CC0 Public Domain
Das Merkmal für eine selbstständige Tätigkeit ist der Grad der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit und inwiefern das unternehmerische Risiko getragen wird. Darüber hinaus ist zu betrachten ob unternehmerische Chancen wahrgenommen und hierfür Eigenwerbung betrieben wird.
Typische Merkmale unternehmerischen Handels sind die Erbringung von Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Weitere Tätigkeitsfelder, die selbstständig ausgeführt werden, sind:
- Einkauf, Verkauf, Warenverkehr und Preisfestsetzung,
- Personalverantwortung (Einstellung, Entlassung),
- Einsatz von Kapital und eigener Arbeitsgeräte,
- eigene Kundenakquisition,
- Werbemaßnahmen und Auftreten als Selbstständiger in der Geschäftswelt.
Quelle: IHK Frankfurt am Main. Scheinselbstständigkeit.
Es gibt verschiedene Formen der Selbstständigkeit:
- Neugründung,
- Franchising,
- Beteiligung,
- Unternehmensnachfolge/Übernahme,
- Kleingründung,
- Spin-offs,
- E-Business.
Arbeitsrechtlich relevant ist die Art der Beschäftigung. Der Selbstständige oder Freiberufler ist Chef. Zu seinen Pflichten gehört die selbstständige Abführung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Er oder sie ist nicht weisungsgebunden. Als Selbstständiger arbeitet man mit seinem eigenen Arbeitsmaterial und verfügt über eigene Arbeitsräume – auch wenn man als Dienstleistungsbetrieb beim Kunden vor Ort Aufträge ausführt. Wichtig ist für die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit, dass man nicht ausschließlich und weisungsgebunden für nur einen Auftraggeber arbeitet.
Die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit ist oft schwierig. Die im April 2024 verabschiedete Plattform-Richtlinie der Europäischen Union befasst sich z.B. mit Beschäftigungsverhältnissen bei Firmen wie z.B. Uber oder Lieferando.
Das sogenannte „Herrenberg-Urteil" vom 28. Juni 2022 wirkt sich auf die „Auslegung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung auf die Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit bei Lehrkräften, Lehrbeauftragten und Dozenten an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, Fachschulen, Volkshochschulen, Musikschulen sowie an sonstigen – auch privaten – Bildungseinrichtungen aus" (Quelle: Bundestag). Die Deutsche Rentenversicherung stellt weitere Informationen auf ihrer Webseite zu dem Thema (Schein-)Selbstständigkeit sowie zum Statusfeststellungsverfahren zur Verfügung.
Quellen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz & Bundesamt für Justiz (Hrsg.) (2022). Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit – Lehrkraft einer Musikschule – Vereinbarung über „freiberufliche Unterrichtstätigkeit“ – Statusbeurteilung – abhängige Beschäftigung – selbstständige Tätigkeit – Abgrenzung. AZ: B 12 R 3/20 R.
Deutsche Rentenversicherung (Hrsg.) (o.J.). Scheinselbstständige Arbeitnehmer.
Deutsche Rentenversicherung (Hrsg.) (o.J.). Statusfeststellungsverfahren im Expertenlexikon.
Deutscher Bundestag (Hrsg.) (2024). Arbeit und Soziales – Antwort – hib 608/2024. Folgen des Herrenberg-Urteils für Weiterbildung.
Europäisches Parlament (Hrsg.) (2024). Richtlinie (EU) 2024/2831 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit.
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (Hrsg.) (o.J.). Scheinselbstständigkeit.
Stand: 6. Januar 2026 Susanne Witt
E-Rechnung
Die IHK Köln erklärt auf ihrer Webseite mit hilfreichen Informationen den Umgang mit E-Rechnungen. Was unterscheidet eine E-Rechnung von einer sonstigen Rechnung? Wer muss eine E-Rechnung ausstellen und welche Regelungen gelten? Zu dem Thema bietet die IHK Ansprechpersonen, die Hilfestellungen geben.
Das Bundesministerium der Finanzen stellt eine Webseite mit „Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 - Stand Oktober 2025" mit umfassenden Erläuterungen zur Verfügung.
Selbstständigkeit in der Erwachsenenbildung
„Selbstbestimmung. Das ist das Wichtigste“. So bringt eine Trainerin im Interview mit wb-web den aus ihrer Sicht größten Vorteil der Selbstständigkeit auf den Punkt. Doch gilt das für alle Lehrende? Und wie selbstbestimmt kann man leben, wenn die Honorare zu niedrig sind? Wir haben mit zahlreichen Lehrenden in der Erwachsenenbildung gesprochen. Was reizt Sie am Beruf des Erwachsenenbildners? Wie schätzen Sie die Arbeitsbedingungen insbesondere für Selbstständige ein? Wie beurteilen Sie die finanzielle Lage für freiberufliche Erwachsenenbildner?