Scheinselbstständigkeit

Das Minenfeld zwischen der Selbstständigkeit und dem Arbeitsvertrag

Das Bild zeigt einen 10-Euroschein in einer Mausefalle.

Bild: Mausefalle steinchen / pixabay.com, CC0 Public Domain

Die IHK Frankfurt am Main definiert Scheinselbstständigkeit wie folgt:

„Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach der zu Grunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nicht-selbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet. Dies hat zur Konsequenz, dass Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu zahlen sind.“

Im Statusverfahren wird der Grad der Selbstständigkeit überprüft. Dies übernehmen Betriebsprüfer.

Anfrageverfahren zur Statusklärung bearbeitet die Clearing-Stelle der Deutschen Rentenversicherung.

IHK Frankfurt am Main. Scheinselbstständigkeit.

Kontaktdaten der Clearingstelle:

Deutsche Rentenversicherung Bund
Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen
10704 Berlin
Service-Telefon: 0800 1000 4800

Das benötigte Antragsformular  (V027) sowie Erläuterungen zum  Antrag (V028) können  auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung abgerufen werden.

Download: Antragsformular (V027) sowie Erläuterungen zum Antrag (V028)

 Weitere Informationen  zum Verfahren erhalten Sie über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung .

Stand 2. Januar 2024 Susanne Witt

Kursleitende haben Anspruch auf bezahlten Urlaub

- News

Kursleitende haben Anspruch auf bezahlten Urlaub
Mit dem Urteil ebnete das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg den Weg für bezahlten Urlaub für Dozent*innen an Volkshochschulen – bundesweit. Freiberufliche Volkshochschuldozent*innen für Deutsch als Fremdsprache (DaF) gewannen ihre Klage vor dem LAG auf bezahlten Urlaub. Voraussetzung ist die Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person.

Mehr