Unter dem Titel „Wo sind welche Weiterbildungsangebote erlaubt?“ veröffentlichte am 31.10.2020 der Bildungsspiegel eine Zusammenfassung, die zeigt, wie es ab 2.11.2020 weitergeht. Was ist erlaubt? Worauf müssen Weiterbildungsanbieter achten? Die Übersicht enthält die einzelnen Pandemieverordnungen der Länder. Das verlinkte Dokument wird laufend aktualisiert.
Die aktuelle Übersichtstabelle zeigt neben dem Bundesland, den Gültigkeitszeitraum, den Status, die Quellen sowie das Datum des Informationsstands. Aktuell sind in vielen Bundesländern Angebote der Erwachsenen- und Weiterbildung erlaubt, wenn verschiedene Vorgaben wie u.a. Maskentragen, Mindestabstand, Anwesenheitsdokumentation und ein Hygienekonzept erfüllt sind. Die Vorgaben der einzelnen Bundesländer können im Detail voneinander abweichen. Einschränkungen beziehen sich u.a. auf die Beschränkung „berufliche Inhalte“ wie z.B. in Brandenburg.
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