Susanne Witt
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Unter Wert verkauft? – Honorare in der Weiterbildung

Einkommen (Bild: nattanan23 / pixabay.com; Pixabay License)
Sie haben studiert, sie arbeiten in der Weiterbildung und manche erhalten gerade mal den Mindestlohn: Lehrende. Ist das zu einfach dargestellt? Ja, mit Sicherheit, entscheidend für das Honorar scheinen die Wahl der Beschäftigungsart zu sein und das Portfolio des Lehrenden. In dem nachfolgenden Artikel stellen wir verschiedene Studien, Berichte und Empfehlungen gegenüber.
Der wb-Personalmonitor („Das Personal in der Weiterbildung“) veröffentlichte im Jahr 2016 eine weitreichende Analyse der Beschäftigungsverhältnisse in der Erwachsenen- und Weiterbildung. Unter den vielen Aspekten, die dabei beleuchtet wurden, zeigte sich, dass die Art der Beschäftigungsform in einem engen Zusammenhang zum Honorar steht. So unterscheidet man bei der Betrachtung vier unterschiedliche Arten der Beschäftigungsform:
- Typ 1: die Angestellten,
- Typ 2: die haupterwerbstätigen Selbstständigen,
- Typ 3: die nebenberuflichen Kräfte mit Hauptverdienst sowie
- Typ 4: die nebenberuflich Tätigen ohne Hauptbeschäftigung.
Wichtig für die Beurteilung der Honorare der nachfolgend auf eine Vollzeitbeschäftigung hochgerechneten Beschäftigung ist das Wissen um die real stark abweichenden Arbeitszeiten der verschiedenen Beschäftigungstypen.
So arbeiten nur 36 Prozent der Angestellten (Typ 1) tatsächlich Vollzeit, weitere 47 Prozent zwischen 30 und 40 Stunden und zehn Prozent arbeiten zwischen 20 und 30 Stunden die Woche.
Bei den haupterwerbstätigen Selbstständigen (Typ 2) arbeitet nur ein Drittel Vollzeit, weitere 13 Prozent bis zu 40 Stunden und etwas weniger als ein Drittel zwischen 20 und 30 Stunden in der Woche.
Über Zweidrittel der nebenberuflichen Kräfte mit Hauptverdienst (Typ 3) arbeiten weniger als zehn Stunden pro Woche in der Weiterbildung. Weitere 17,5 Prozent gaben an bis zu 20 Stunden in der Weiterbildung zu arbeiten. Ähnlich sieht die Verteilung bei den nebenberuflich Tätigen ohne Hauptbeschäftigung (Typ 4) aus. Hier arbeitet etwa die Hälfte weniger als zehn Stunden die Woche und fast 28 Prozent bis zu 20 Stunden die Woche.
Die ermittelten Werte legen die heterogenen und oftmals atypischen Beschäftigungsformen in der Weiterbildung offen. Bei Weiterbildnerinnen und Weiterbildnern mit einer wöchentlichen Beschäftigungszeit von 40 Stunden liegt das mittlere Einkommen (Median) bei 3080 Euro. Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte mit einem akademischen Abschluss erzielten zum Vergleich im Jahr 2013 ein monatliches Einkommen in Höhe von 4836 Euro (Median).
(Quelle: Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (Hrsg.) (2016). Das Personal in der Weiterbildung. Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Qualifikationen, Einstellungen zu Arbeit und Beruf. Bielefeld: W. Bertelsmann )

Bruttoeinkommen hochgerechnet auf Vollzeitäquivalente (Quelle: Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (Hg.) (2016). Das Personal in der Weiterbildung. Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Qualifikationen, Einstellungen zu Arbeit und Beruf. Bielefeld: W. Bertelsmann (eigene Darstellung)
Mindestlohn für berufliche Bildung
Im April 2022 einigten sich die Gewerkschaften Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit den Arbeitgebervertretern des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (BBB) auf eine Anhebung des Mindestlohns auf 19,37 Euro (2025) und 20,24 Euro (2026). Diese Einigung betrifft rund 30.000 Beschäftigte, die Erwerbslose und von Erwerbslosigkeit bedrohte Menschen nach den Sozialgesetzbüchern II und III aus- und weiterbilden. Dies entspräche ungefähr einem Bruttoeinkommen von 3284 Euro (2025) bzw. 3432 Euro (2026) für eine Vollzeittätigkeit. Der Mindestlohn wird seit Januar 2018 gezahlt. (Tarif-Info Mindestlohn Weiterbildung vom 12.04.2022)
Basishonorare für Berliner VHS-Dozentinnen und Dozenten
Die Berliner Volkshochschulen haben einen VHS-Tarifvertrag abgeschlossen. Aktuell steht online die Fassung mit Gültigkeit bis Juli 2024 Interessierten per Text und Tabelle zur Verfügung.
Der Tarifvertrag unterscheidet verschiedene Honorargruppen. Honorare für Präsenz- und Online-Lehrtätigkeiten werden je Unterrichtseinheit (45 Minuten) zwischen 24,80 und 131,99 Euro vergütet. Die hierbei zugrundeliegenden vier Gruppen unterscheiden sich in den Anforderungen an die Lehrtätigkeit, ob z.B. eine wissenschaftliche Hochschulausbildung oder eine Fachschulausbildung erforderlich sind.
Die Honorare für die Durchführung von Prüfungen betragen je Zeitstunde à 60 Minuten 34,17 Euro.
Für die Teilnahme an Konferenzen, Beratungen, Einstufungen oder sonstige Tätigkeiten definiert der Tarifvertrag weitere Honorargruppen (siehe Tabelle ).
Das Land Berlin tätigt freiwillige Zuschusszahlungen für Rentenversicherung (9,3 Prozent des vertraglich festgelegten Honorars) sowie für Kranken- und Pflegeversicherung (8,8 Prozent des vertraglich festgelegten Honorars). Ein weitere Zuschuss in Höhe von 26 Euro pro Kalendertag wird pauschal für höchstens 99 Tage vor und nach einem errechneten Entbindungstag gezahlt.
Honorarempfehlungen des BDVT
Die Honorarempfehlungen des Bundesverbandes für Training, Beratung und Coaching (BDVT) basieren auf der Honorarstudie des Verlages managerSeminare (WeiterbildungsSzene Deutschland 2023 – Honorar- und Gehaltsstudie für Training, Beratung und Coaching, Februar 2023). Hierbei erfolgt eine Eingruppierung der Akteure als Starter, Professional oder Senior-Professional. Berücksichtigt werden muss dabei, dass Berufserfahrene häufig mehr Seminartage im Jahr durchführen als Starter.
Die Tagessätze für Starter beginnen bei 950 Euro. Ausgehend von einem Achtstundentag entspräche dieses 118,75 Euro Stundenlohn, wobei die Vorbereitungszeit, die auch mindestens einen Tag in Anspruch nimmt, noch nicht eingerechnet ist. Entsprechend der Zeitkalkulation der VHS entspricht dies etwa 52 Euro für eine Unterrichtsstunde. Es ist bei der Kalkulation, auch wenn ein gestelltes Konzept verwendet wird, von einer größeren Vorbereitungszeit auszugehen. Erfahrene Professionals mit entsprechenden nachgewiesenen Qualifikationen, die ihre eigenen Konzepte ausarbeiten mit speziell auf den Kunden abgestimmten Inhalten, oder Senior-Professionals können Tagessätze ab einer Höhe von 2000 bis 3300 Euro ansetzen.
Der BDVT weist in seinen Empfehlungen deutlich auf „äußerst schwierige Arbeitsbedingungen mit einer sehr kritischen Bezahlung“ bei öffentlichen Bildungsträgern hin, die häufig unter 500 Euro als Tagessatz liegt. Nimmt man den Zeitansatz der Volkshochschulen als Ansatz entspricht dies einem Stundenlohn in Höhe von 27,78 Euro. Hinzu kommen Umsatzsteuer und Spesen für Reise und Verpflegung, ggf. Unterkunft.
Hier finden Sie die vollständige Tabelle. (Stand 2024)
Portfolio als Honorarkriterium
Wie schon bei den Volkshochschulen genannt, erhalten Lehrende je nach Fachbereich, wie zum Beispiel für Integrationskurse, ein höheres Honorar. Welchen Unterschied macht es also, ob man Gesundheitskurse anbietet, vor Managerinnen und Managern referiert oder spezielle Computer-Skills vermittelt? Verschiedene Themen bedeuten unterschiedliche Kundenbereiche aus öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Feldern. Liegt bei den öffentlichen Anbietern, wie zum Beispiel bei den Volkshochschulen Berlin, ein Tarifvertrag vor, ist der Verhandlungsspielraum gering. Bietet man im privatwirtschaftlichen Bereich Seminare an, ist der Verhandlungsspielraum größer und neben der eigenen Expertise auch Geschick gefragt.
Die DIE-Trendanalyse 2014 ermittelte hierzu die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse Lehrender bei öffentlichen und privatwirtschaftlichen Anbietern. Demnach ergeben sich für Selbstständige und Freiberufler in der öffentlich finanzierten Weiterbildung häufig prekäre Einkommensverhältnisse. Hierzu zählen unter anderem Lehrende von Sprachkursen, Gesundheits- oder Integrationskursen.
In dem überwiegend privatwirtschaftlichen Bereich können Selbstständige höhere Einkommen erzielen. Offensichtlich gibt es hier einen größeren Verhandlungsspielraum. Managerseminare oder die Vermittlung spezieller Computer-Skills fallen hierunter.
Honorare für freiberufliche Dozenten an Universitäten
Die Honorare an Universitäten richten sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Es gibt hierbei die unterschiedlichen Tarifverträge West, Ost und Hessen. Je nach Ausbildungsabschluss und Erfahrung erfolgt die Eingruppierung in eine der Entgeltstufen E13 bis E15 (+) und zusätzlich in der Entgeltgruppe in eine von aktuell sechs Entwicklungsstufen (Stand 2025).
Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Masterabschluss werden in die Entgeltstufe E13, mit Promotion in die Entgeltstufe E 14 und Leitungskräfte in die Entgeltstufe E 15 eingruppiert. Die Zuordnung in die Entwicklungsstufen richtet sich nach der Berufserfahrung. Bei festangestellten Mitarbeitern erfolgt eine automatische Anpassung nach einem Jahr in Stufe 1, nach zwei Jahren in Stufe 2 usw.
Das aktuelle Tabellenentgelt TV-L können Sie hier einsehen. Das monatliche Bruttoentgelt liegt ungefähr zwischen 4629 Euro (E13 Stufe 1) und 7640 Euro (E15 Stufe 6) für eine Vollzeitstelle. Der wöchentliche Stundenumfang variiert von Bundesland zu Bundesland. (Stand 2025)
Freiberufler erhalten aber häufig für Lehraufträge Honorare nach einem von der Universität festgelegten Stundensatz. Richtlinie für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen TH Köln (Stand 2023)
Fazit
Will man als Lehrender in der Erwachsenen-/Weiterbildung arbeiten und von seinem Einkommen leben, sollte man sich im Vorfeld Gedanken über die Inhalte des eigenen Geschäftsfeldes, die Art und den Umfang des Beschäftigungsverhältnisses sowie mögliche Auftraggeber und das eigene Verhandlungsgeschick machen.
Mit Sicherheit wird man mit Managerkursen in der Privatwirtschaft ein höheres Honorar erzielen können als mit einem Sprachkurs an der Volkshochschule. Schwieriger und zeitlich wie finanziell aufwendiger ist die Selbstorganisation von Kursen. Bei der Selbstständigkeit muss die Kostenkalkulation auch diesen Verwaltungsaufwand, das Selbstmarketing und die Aufwendungen für die Veranstaltung berücksichtigen.
Darüber hinaus muss man als Honorarkraft bei Verhandlungen immer auch alle Abgaben, wie unter anderem Sozialversicherungsbeiträge, Altersvorsorge und Steuern, berechnen und entsprechend Rücklagen bilden. Die Honorarempfehlungen des BDVT geben hier eine gute Orientierungshilfe für Verhandlungen mit Auftraggebern, will man sich nicht unter Wert verkaufen.
Mit Blick auf die Rentenversicherung muss entschieden werden, ob man versicherungspflichtig ist oder nicht. Hierzu finden Sie Informationen auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung. Bis zum 31.12.2026 gilt eine Übergangsregelung §127 SGB IV.
Ein weiteres Kriterium ist die Entscheidung zwischen „selbstständig“ und „angestellt“. Welcher Arbeitgeber ist für mich der richtige? Bin ich selbstorganisiert genug für meine Selbstständigkeit? Oder ist vielleicht eine Zwitterlösung mit einem sicheren Grundeinkommen und einer variablen aus einer selbstständigen Tätigkeit der goldene Mittelweg?
"Unter Wert verkauft" von Susanne Witt für wb-web (2018), aktualisiert am 09.09.2025, Susanne Witt, Text überarbeitet und Zahlen aktualisiert. Verweis auf Übergangsregelung im SGB aufgenommen, CC BY-SA 3.0 DE
Berufsverband für Training, Beratung und Coaching. (2023). Honorarempfehlung 2024 für Training, Beratung und Coaching.
Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (Hg.) (2016). Das Personal in der Weiterbildung. Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Qualifikationen, Einstellungen zu Arbeit und Beruf. Bielefeld: W. Bertelsmann
Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (Hg.) (2014). Trends in der Erwachsenenbildung. DIE-Trendanalyse 2014. Bielefeld: W. Bertelsmann
Fachhochschule Köln (Hg.) (2023). Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen. Richtlinie des Präsidiums.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (2022). Tarif-Info Mindestlohn Weiterbildung.
managerSeminare (Hrsg.) (2023). WeiterbildungsSzene Deutschland 2023 – Honorar- und Gehaltsstudie Trainer, Berater und Coachs. Bonn
Senatsverwaltung Bildung, Jugend, Familie Berlin. (2018). Ausführungsvorschriften über Honorare und Aufwandsentschädigungen der Volkshochschulen (AV Honorare VHS). Berlin
Senatsverwaltung Bildung, Jugend, Familie Berlin. (2018). Anlage 1 zu den Ausführungsvorschriften über Honorare und Aufwandsentschädigungen der Volkshochschulen (AV Honorare VHS). Berlin

Die TAEPS-Studie (Teachers in Adult Education – A Panel Study, August 2020 bis Dezember 2026) zielt darauf ab, ein Bild des Lehrpersonals in der Weiterbildung nachzuzeichnen. Hierzu werden mehrere tausend Personen und Einrichtungen aus der Erwachsenen- und Weiterbildung in einem Zeitraum von fünf Jahren dreimal befragt. Im Fokus stehen Fragen zur Struktur und zum Verlauf von Verberuflichungs- und Professionalisierungsprozessen in der Weiterbildung. Die Studie wird vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen (DIE, Bonn) und dem Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi, Bamberg) im Verbund durchgeführt.
Erste Publikationen aus dem Projekt geben Einblicke in ausgewählte Ergebnisse zum Personal in der Weiterbildung, Strategien zur Rekrutierung von Lehrpersonal durch Organisationen in der Weiterbildung sowie zu Weiterbildungsanbietern in Deutschland.
Zukünftige Ergebnisse werden auf der Projektwebseite veröffentlicht.
Selbstständigkeit in der Erwachsenenbildung

„Selbstbestimmung. Das ist das Wichtigste“. So bringt eine Trainerin im Interview mit wb-web den aus ihrer Sicht größten Vorteil der Selbstständigkeit auf den Punkt. Doch gilt das für alle Lehrende? Und wie selbstbestimmt kann man leben, wenn die Honorare zu niedrig sind? Wir haben mit zahlreichen Lehrenden in der Erwachsenenbildung gesprochen. Was reizt Sie am Beruf des Erwachsenenbildners? Wie schätzen Sie die Arbeitsbedingungen insbesondere für Selbstständige ein? Wie beurteilen Sie die finanzielle Lage für freiberufliche Erwachsenenbildner?