Bundesförderung zum Kulturerbejahr Frist bis 31. Mai 2018
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert gesamtstaatlich bedeutsame Projekte im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres. Bis zum 31. Mai 2018 können Anträge gestellt werden. Insgesamt 7,2 Millionen Euro stellt die Kulturstaatsministerin im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres bereit.
Die beantragten Projekte müssen sich an den folgenden fünf Leitthemen des Förderprogramms orientieren:
Europa: Austausch und Bewegung,
Europa: Grenz- und Begegnungsräume,
Die Europäische Stadt,
Europa: Erinnern und Aufbruch,
Europa: Gelebtes Erbe.
Jedes zu fördernde Projekt muss einen Bezug zu mindestens einem dieser Themen haben. Dieser Bezug ist im Zuwendungsantrag darzulegen.
Ziele der Projektförderung sind die
Förderung der Identifikation mit dem baulichen und archäologischen Erbe und der Bereitschaft zu seiner Bewahrung,
Hervorhebung und Weiterentwicklung von auf europäische Vernetzung und Austausch zielenden Aktivitäten im Kontext des kulturellen Erbes,
Schaffung von Möglichkeiten des gemeinsamen Austausches und der vermittelnden Ansprache von breiten Kreisen der Gesellschaft.
Unter dem Motto „Unser Erbe: Bindeglied zwischen Vergangenheit und Zukunft“ startete das „Europäische Jahr des Kulturerbes“. Ziel der Kommission ist es, mehr Menschen für das europäische Kulturerbe zu begeistern. Das ganze Jahr über soll in einer Vielzahl von Veranstaltungen in allen EU-Ländern ein Gefühl der Zugehörigkeit zu dem gemeinsamen europäischen Raum vermittelt werden. Doch was bedeutet „Kulturerbe“?