Checkliste

Filme in Kursen legal einsetzen

Filme gehören im digitalen Zeitalter im Bildungsbereich eigentlich schon zur Grundausstattung. Erklärvideos helfen, komplizierte Sachverhalte oder Vorgänge auf den Punkt zu bringen. Spielfilme geben Konflikten und Herausforderungen eine emotionale Note und Reportagen oder Dokumentationen bringen die große weite Welt an den aktuellen Lernort. Doch obwohl der Einsatz von Filmmaterial im Bildungsbereich in vielen Fällen zum Standard gehört, ist nicht alles erlaubt, was praktiziert wird! 

Unter welchen Bedingungen dürfen Filme im Bildungsbereich eingesetzt werden?

  1. Der Film befindet sich unter freier Lizenz
    Der Urheber hat  die Möglichkeit,  das eigene Werk unter eine freie Lizenz zu stellen (mehr zum Thema OER). Werden Filme unter einer freien Lizenz veröffentlicht, dürfen diese entsprechend der Lizenzbedingungen im Kursgeschehen eingesetzt werden.
  2. Der Film wird zitiert  - 15% des Films für Wissenschafts- und Bildungszwecke
    Durch die Wissenschafts- und Bildungsschranke gibt es auch bei Filmen die Möglichkeit zu zitieren. Das bedeutet bis zu 15 % des Films dürfen im Kurs gezeigt, von der Lehrperson zu Unterrichtszwecken digital gespeichert oder in Lernplattformen verwaltet werden. Der Staat kommt in einer Vergütungspauschale für diese Art der Nutzung gegenüber den Rechteinhabern auf. Voraussetzung dafür ist, dass die Lehrperson das Filmmaterial aus legaler Quelle bezogen hat (und kein Kopierschutz umgangen wird) und die Filme nicht explizit als Lehrfilme produziert wurden. 
    Filme, die weniger als fünf Minuten lang sind, dürfen in Gänze im Bildungsbereich eingesetzt werden. 
  3. Der Filmeinsatz wird als Filmvorführung angemeldet
    Möchten Sie als Lehrperson zum Beispiel eine legal erworbene DVD in voller Länge zeigen, können Sie dies bei der GEMA anmelden. Die GEMA vertritt in diesem Fall die Rechte der Urheber. Sie zahlen eine Pauschale und erwerben damit das Nutzungsrecht. 
  4. Der Film wird über eine Verleihstelle bezogen 
    Über kommunale oder kirchliche Verleihstellen können Sie für Ihre Bildungsarbeit aber auch Filme ausleihen. Jedes Bundesland verfügt über eine oder mehrere dieser Verleihstellen. Die Filme sind zu Bildungszwecken produziert oder aber durch ein offizielles Nutzungsrecht erworben worden, so dass Sie die Filme im Unterricht legal und dennoch kostenlos einsetzen können. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie mit Ihrer Lehrtätigkeit von der Verleihstelle als Bildungsanbieter anerkannt werden.
  5. Der Film wird mit Nutzungslizenz erworben 
    Es gibt Firmen, die sich auf die Produktion und den Vertrieb von Unterrichtsfilmen spezialisiert haben. Diese beliefern zwar auch die Verleihstellen, dort können Sie aber ebenso Filmmaterial mit entsprechender Nutzungslizenz erwerben. Die Filme sind oft wesentlich teurer, als eine DVD im Einzelhandel, dafür ist aber die Nutzung für Ihre Zwecke zeitlich unbegrenzt möglich.

Quellen

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