Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Berufsbildung von der Vorbereitung über die Ausbildung bis zur Weiterführung in Fortbildung und Umschulung. Der Begriff „Weiterbildung“ fehlt im BBiG, welches nur für die Sonderformen der Fortbildung und Umschulung gilt.
§ 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung
(4) Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen,
- die berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Anpassungsfortbildung zu erhalten und anzupassen oder
- die berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Fortbildung der höherqualifizierenden Berufsbildung zu erweitern und beruflich aufzusteigen.
(5) Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen.
Das BBiG regelt die Prüfungen in Fortbildungsverordnungen (§ 53). Die Fortbildungsordnung stellt die Grundlage für eine einheitliche berufliche Fortbildung und der Anerkennung von Fortbildungsabschlüssen.
Diese legen fest:
- die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses,
- die Fortbildungsstufe,
- das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung,
- die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung und
- das Prüfungsverfahren.
Nicht alle Fortbildungsordnungen werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen. Für Berufe der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zuständig.In Berufen der Hauswirtschaft erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem BMBF die Fortbildungsordnungen.
Die Fortbildungen richten sich an Absolventinnen und Absolventen anerkannter Berufsausbildungen sowie an Praktikerinnen und Praktiker mit Berufserfahrung.
In § 58 BBiG finden sich die Regelungen für Umschulungen. Diese legen fest:
- die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses,
- das Ziel, den Inhalt, die Art und Dauer der Umschulung,
- die Anforderungen der Umschulungsprüfung und die Zulassungsvoraussetzungen sowie
- das Prüfungsverfahren der Umschulung unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung.
Wie bei den Fortbildungen können auch bei Umschulungen die zuständigen Stellen Umschulungsprüfungsregelungen erlassen.
Aktualisiert am 3. Februar 2020 CC BY SA 3.0 by Susanne Witt für wb-web.