Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

Das Gesetz ist unter der Bezeichnung "Arbeit-von-morgen-Gesetz" bekannt.

Ziel des Gesetzes ist es, Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik weiterzuentwickeln, um Menschen in Deutschland auf den technologischen Strukturwandel und damit die Arbeit von morgen vorzubereiten. Hierzu sollen die Möglichkeiten von Weiterbildung und Qualifizierung in besonderen Situationen gestärkt werden. 

Das Förderverfahren für berufliche Weiterbildung durch die Agenturen für Arbeit wird für Arbeitgeber und ihre Beschäftigten vereinfacht. So kann ein Arbeitgeber einen gemeinsamen Antrag zur beruflichen Weiterbildung im Rahmen des technologischen Strukturwandels bei der Agentur für Arbeit stellen. Hierzu benötigt der Arbeitgeber das Einverständnis seiner Beschäftigen und des Betriebsrats.

Im Anschluss erhält der Arbeitgeber eine Bewilligung über die Gesamtleistung, mit der die entstehenden Qualifizierungskosten seiner Beschäftigten gefördert werden. Ziel dieser Neuregelung ist es, die Einrichtung und Durchführung beruflicher Weiterbildung in den Betrieben sowie die Förderverfahren und-entscheidungen zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Das Förderverfahren ist Teil des Arbeit-von-morgen-Gesetzes. Das Gesetz wurde im Mai 2020 verabschiedet. Das vereinfachte Verfahren für Arbeitgeber und deren Beschäftigte ist ab dem 1. Januar 2021 möglich. Weitere Informationen zu dem Arbeit-von-morgen-Gesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Auszug aus dem Gesetzentwurf vom 7. August 2020:

  • Mit Blick auf Ausmaß und Geschwindigkeit des Strukturwandels in der Arbeitswelt soll die gemeinsame Verantwortung der Sozialpartner für die Weiterbildung der Beschäftigten über die bestehenden Fördermöglichkeiten hinaus verstärkt und präventives gemeinsames Handeln für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützt werden.
  • Darüber hinaus sollen höhere Zuschüsse gezahlt werden können, wenn ein größerer Anteil der Beschäftigten eines Betriebes einer Anpassung der beruflichen Kompetenzen bedarf.
  • Das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Förderung der beruflichen Weiterbildung soll für Arbeitgeber und Beschäftigte vereinfacht werden.
  • Die Qualifizierungsmöglichkeiten in einer Transfergesellschaft sollen ausgebaut wer-den. Insbesondere soll die Qualifizierung aller Beschäftigten unabhängig von Alter und bisheriger Qualifikation gefördert werden können.
  • Geringqualifizierte sollen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Förderung einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung durch Agenturen für Arbeit und Jobcenter erhalten. Auch die Partner der Nationalen Weiterbildungsstrategie sehen in einem grundsätzlichen Anspruch auf die Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung (Berufsabschluss) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
  • entsprechend der persönlichen Eignung sowie der Arbeitsmarktorientierung
  • einen ersten konkreten Schritt zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit.
  • Um für krisenhafte Zeiten gewappnet zu sein, soll eine bis Ende 2021 befristete Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung in das Gesetz aufgenommen werden, die es erlaubt, den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern und die Betriebe zu entlasten.
  • Durch die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitgeber soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftig-ten zu nutzen.
  • Auch die Ausbildungsförderung soll weiter gestärkt werden: die Assistierte Ausbildung soll verstetigt und weiterentwickelt werden. Dabei sollen ausbildungsbegleitende Hilfen und Assistierte Ausbildung zusammengeführt werden. Die Möglichkeit, während einer betrieblichen Berufsausbildung mit der weiterentwickelten Assistierten Ausbildung zu fördern, soll auch Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die ihre Berufsausbildung in Deutschland absolvieren, eröffnet werden. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizierung wird eine Fahrkostenförderung geschaffen.
  • Die Regelung zur Zahlung von Weiterbildungsprämien für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen soll für Eintritte in berufsabschlussbezogene Weiterbildungen bis zum Ende des Jahres 2023 verlängert werden. Damit wird eine Prüfzusage der Nationalen Weiterbildungsstrategie umgesetzt.

 Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier: Arbeit-von-morgen-Gesetz

Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit finden Sie die notwendigen Informationen zur Beantragung der Förderung beruflicher Weiterbildung.

Stand 5. Januar 2021 

Förderung beruflicher Weiterbildung vereinfacht

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Förderung beruflicher Weiterbildung vereinfacht
Das Förderverfahren für berufliche Weiterbildung durch die Agenturen für Arbeit wird für Arbeitgeber und ihre Beschäftigten vereinfacht. So kann ein Arbeitgeber einen gemeinsamen Antrag zur beruflichen Weiterbildung im Rahmen des technologischen Strukturwandels bei der Agentur für Arbeit stellen. Hierzu benötigt der Arbeitgeber das Einverständnis seiner Beschäftigen und des Betriebsrats.

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