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Förderung beruflicher Weiterbildung vereinfacht

Das Bild zeigt das Zeichen für Paragraf und Geldscheine.

Förderung (Bild: geralt / Pixabay.com; Pixabay License: https://pixabay.com/de/service/license/)

Das Förderverfahren für berufliche Weiterbildung durch die Agenturen für Arbeit wird für Arbeitgeber und ihre Beschäftigten vereinfacht. So kann ein Arbeitgeber einen gemeinsamen Antrag zur beruflichen Weiterbildung im Rahmen des technologischen Strukturwandels bei der Agentur für Arbeit stellen. Hierzu benötigt der Arbeitgeber das Einverständnis seiner Beschäftigen und des Betriebsrats.

Im Anschluss erhält der Arbeitgeber eine Bewilligung über die Gesamtleistung, mit der die entstehenden Qualifizierungskosten seiner Beschäftigten gefördert werden. Ziel dieser Neuregelung ist es, die Einrichtung und Durchführung beruflicher Weiterbildung in den Betrieben sowie die Förderverfahren und-entscheidungen zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Das Förderverfahren ist Teil des Arbeit-von-morgen-Gesetz. Das Gesetz wurde im Mai 2020 verabschiedet. Das vereinfachte Verfahren für Arbeitgeber und deren Beschäftigte ist ab dem 1. Januar 2021 möglich. Weitere Informationen zu dem Arbeit-von-morgen-Gesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit finden Sie die notwendigen Informationen zur Beantragung der Förderung beruflicher Weiterbildung.


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