Christina Bliss News

Weiterbildung bleibt vorerst umsatzsteuerfrei

Das Bild zeigt einen Stapel Euromünzgeld.

Bild: www.elbpresse.de
CC BY-SA 4.0 

Die vom Bundestag geplante Steuererhöhung auf Weiterbildung ist vorerst vom Tisch. Wie bereits im September berichtet, plante der Bundestag im Rahmen des „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, eine Umsatzsteuer auf Bildungsmaßnahmen, inklusive Bildungsmaßnahmen, die der Freizeitgestaltung dienen, einzuführen.

Für die Streichung des entsprechenden Artikels 10 haben sich nicht nur bundesweite Verbände und Träger öffentlich geförderter Weiterbildung sondern auch der Bundesrat stark gemacht. Der Bundestag hat dem nun in seiner Sitzung vom 07.11.2019 zugestimmt. Bildungsangebote bleiben somit bis auf weiteres von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie nicht unmittelbar beruflichen Zwecken dienen.


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