Susanne Witt
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Bundesrat fordert Steuerfreiheit

Geld (Bild: nattanan23 / pixabay.com; Pixabay Licence)
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme vom 20.09.2019 die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen. Dies soll für alle Bereiche der Erwachsenen- und allgemeinen Weiterbildung gelten. Aus Sicht des Bundesrats ist es erforderlich, unabhängig von der unmittelbaren beruflichen Verwertbarkeit eines Bildungsangebots den Zugang zum lebenslangen Lernen jedes Einzelnen ohne neue steuerliche Belastung und diskriminierungsfrei zu ermöglichen.
Mit dem Gesetzentwurf zur Elektromobilität sollten diverse Gesetzesänderungen in Kraft treten, darunter auch die gesetzlichen Regelungen zur Umsatzsteuer für Bildungsmaßnahmen. Mit seiner aktuellen Stellungnahme schließt sich der Bundesrat der Ablehnung der bundesweiten Verbände an und fordert eine Rücknahme der geplanten Besteuerung der Bildungsangebote der allgemeinen Erwachsenen- und Weiterbildung. Insbesondere verweist der Bundesrat darauf, dass gerade die allgemeinbildenden Angebote der Weiterbildung einen wesentlichen Beitrag zu gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten.
Quelle:
Bundesrat (2019). Ausschussempfehlung 356/1/19. IN 980. Sitzung des Bundesrates vom 20.09.2019. TOP 33.
Nachtrag:
Bundesrat (2019). Stellungnahme des Bundes /356/19 Beschluss) vom 20.09.2019.