Susanne Witt News
Steuerfreiheit für Weiterbildung gefordert
Umsatzsteuergesetz
Im Wortlaut liest sich im bisherigen UStG der Paragraf § 4 Nr. 22 Buchstabe a, der die Befreiung von der Umsatzsteuer regelt, wie folgt:
- §4 UStG 22. a)
- Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: ... die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden,
Der Regierungsentwurf sieht eine strikte Trennung zwischen Weiterbildung mit beruflichem Bezug und Weiterbildung zur Freizeitgestaltung als Kriterium für die Umsatzsteuerpflicht vor. Entscheidend ist dabei nicht nur die Einrichtung, die die Weiterbildung anbietet, sondern auch der Inhalt der Veranstaltung:
"Ob die erbrachten Unterrichtsleistungen den Charakter einer bloßen Freizeitgestaltung haben, kann im Übrigen nur im Einzelfall entschieden werden."
Hier können Sie den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf nachlesen:
Bundesregierung (2019) Gesetzentwurf vom 30.07.2019, Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Regierungsentwurf zur Einkommenssteuer
Änderung des Einkommenssteuergesetzes
...
§3 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 18 wird folgende Nummer 19 eingefügt:
19. Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers für Ma0nahmen nach § 82 Absatz 1 und2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers dienen. Die Weiterbildung darf keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben.
Quelle: Bundesregierung (2019) Gesetzentwurf vom 30.07.2019, Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften