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Webinar: Rechtliche Aspekte bei OER
Folge 1: Open Educational Resources
Computer erleichtern das Arbeitsleben ungemein, schnell ist ein Text erstellt, kopiert, weitergeschickt. Aber nicht jeden Text, den ich kopiere, darf ich als Trainerin oder Kursleiter beliebig oft an meine Teilnehmerinnen und Teilnehmer weitergeben. Weder als Ausdruck noch in digitaler Form. Damit Lehrende nicht ständig Gefahr laufen, die Grenzen des Urheberrechts zu überschreiten, gibt es die sogenannten Open Educational Resources, kurz OER. Das sind offene, also frei verfügbare Bildungsressourcen, die unter bestimmten Bedingungen genutzt, weitergegeben und verändert werden dürfen. Wie man OER findet, wie man sie in Lernarrangements einsetzen kann und was es dabei zu beachten gibt, ist Thema dieser Folge des Dossiers "Digitalisierung in der Erwachsenenbildung".
Recht in der Weiterbildung
Immer wieder begegnen Lehrende mit einem großen Unbehagen in ihrer täglichen Arbeit Rechtsfragen. Die grundlegende Bedarfsstudie zum Aufbau des Portals wb-web aus dem Jahre 2014 bestätigte den Bedarf an Informationen zu gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten. Besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf (Weiter-)Bildung? Die Antwort auf diese Frage lautet „Nein“, wenn man im Grundgesetz nach einem Recht auf Bildung sucht. Die deutsche Gründlichkeit am Abgrund, möchte man meinen. Und doch existiert ein Bildungsrecht, wenn auch verteilt auf viele Zuständigkeiten bei Bund und Ländern. Mit dem Dossier „Recht in der Weiterbildung“ erhalten Lehrende und Bildungsinstitutionen einen Orientierungsleitladen für die Praxis.