Susanne Witt News

Gesetz für Erwachsenenbildung in Berlin tritt in Kraft

Das Bild zeigt das Zeichen für Paragraf als Labyrinth.

Bild: 8385 / pixabay.com, Pixabay License

In seiner Sitzung am 20.05.2021 hat das Berliner Abgeordnetenhaus  das Gesetz über die Erwachsenenbildung in Berlin beschlossen. Damit tritt das unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erarbeitete Gesetz zum 01.08.2021 in Kraft.

Das Gesetz regelt die allgemeine Erwachsenenbildung in Berlin mit drei Zielen: 

  • Die strukturelle Absicherung bestehender öffentlicher Erwachsenenbildungseinrichtungen, der zwölf bezirklichen Volkshochschulen und die Berliner Landeszentrale für politische Bildung zu bilden. Zudem wird die Förderung zur Bildungs- und Weiterbildungsberatung gesetzlich verankert.
  • Bildungspolitische Steuerungs- und Förderungsinstrumente werden für die Erwachsenenbildung in Berlin implementiert.
  • Die öffentliche Sichtbarkeit der Erwachsenenbildung soll erhöht, die gesellschaftliche Diskussion über Erwachsenenbildung und ihre Angebote befördert werden. Hierzu wird ein Erwachsenenbildungsbeirat eingerichtet. Regelmäßige Berichterstattung zum Stand der Erwachsenenbildung in Berlin sowie ein Preis für besondere Angebote und Formate der Erwachsenenbildung ergänzen das Portfolio.

Den ausführlichen Gesetzestext finden Sie hier. Eine Übersicht über gesetzliche Regelungen auf der Ebene Der Bundesländer stellt Ihnen wb-web im Dossier „Recht in der Weiterbildung“ zur Verfügung.

Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (2021). Pressemitteilung vom 21.05.2021

Recht in der Weiterbildung

Das Bild zeigt Paragraphen.

Immer wieder begegnen Lehrende mit einem großen Unbehagen in ihrer täglichen Arbeit Rechtsfragen. Die grundlegende Bedarfsstudie zum Aufbau des Portals wb-web aus dem Jahre 2014 bestätigte den Bedarf an Informationen zu gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten.  Besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf (Weiter-)Bildung? Die Antwort auf diese Frage lautet „Nein“, wenn man im Grundgesetz nach einem Recht auf Bildung sucht. Die deutsche Gründlichkeit am Abgrund, möchte man meinen. Und doch existiert ein Bildungsrecht, wenn auch verteilt auf viele Zuständigkeiten bei Bund und Ländern. Mit dem Dossier „Recht in der Weiterbildung“ erhalten Lehrende und Bildungsinstitutionen einen Orientierungsleitladen für die Praxis.

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