Landesbildungsgesetze

Die Landesregierungen sind für die allgemeine Weiterbildung/Erwachsenenbildung zuständig. Auf Länderebene kann es hierbei durchaus zu Unterschieden kommen. So verzichten zwei Bundesländer auf ein Bildungsfreistellungsgesetz. Im Folgenden finden Sie die Inhalte der Texte sowie Verlinkungen zu allen Gesetztestexten der einzelnen Länder.

Wegweiser mit Aufschrift Landesbildungsgesetz

Bild: Wegweise Landesbildungsgesetze CC BY SA 3.0 DE Lars Kilian 2024
 

Recht des Bildungswesens 

(Weiterbildung in Weiterbildungseinrichtungen, Schulen und Fachschulen)

  • Schul-/Fachschulgesetze
  • Weiterbildungs-/Erwachsenenbildungsgesetze
  • Bildungsfreistellungsgesetze
  • Fachhochschul-/Hochschulgesetze
  • Landespersonalvertretungsgesetze

Die meisten Länder haben mit Weiterbildungsgesetzen den Bereich der allgemeinen Weiterbildung geregelt. In vielen Bundesländern ist die Erwachsenenbildung Teil der Verfassung, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen.

Wesentliche Kernpunkte der Weiterbildungsgesetze sind:

  • Recht auf Weiterbildung für jedermann
  • Gesamtbereich der Weiterbildung gleichberechtigter Teil des Bildungswesens
  • Aufgaben der Weiterbildung umfassen allgemeine, politische, berufliche und kulturelle Weiterbildung und schließen den Erwerb von Schulabschlüssen und Eltern-und Familienbildung ein
  • Sicherstellung eines bedarfsdeckenden Angebots an Lehrveranstaltungen der Weiterbildung durch Einrichtungen verschiedener, meist öffentlicher Träger
  • Zusammenarbeit der verschiedenen Einrichtungen zum Aufbau eines Systems des lebensbegleitenden Lernens
  • Prüfungen für vorbereitende Lehrgänge, die den entsprechenden staatlichen Bildungsgängen gleichwertig sind
  • Förderung der Weiterbildung seitens des Landes durch Übernahme der Kosten für das hauptamtliche bzw. hauptberufliche pädagogische Personal und für Maßnahmen, die nach Unterrichtsstunden und Teilnehmertagen berechnet werden.

 

In Hochschulgesetzen wird unter anderem die wissenschaftliche Weiterbildung erfasst. Manche Länder, wie z.B. Bayern, erließen Gesetze zur Förderung der Erwachsenenbildung mit dem Ziel, dass im ganzen Land Einrichtungen mit einem breiten Bildungsangebot zur Verfügung stehen. In Hessen gibt das Weiterbildungsgesetz die Ziele der Weiterbildung und die Stellung sowie die Aufgaben vor. Das Gesetz regelt die Förderung sowie Anerkennung von Einrichtungen, deren institutionelle Förderung und die Programmförderung.

Viele Gesetze werden in Verordnungen weiter ausgeführt. Diese Verordnungen beschreiben oft die Art und Weise der Umsetzung.

Darüber hinaus haben fast alle Bundesländer ein Bildungsfreistellungsgesetz erlassen:

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

  • Verfassung für Rheinland-Pfalz 
    Nach Artikel 32  der Verfassung ist die Förderung des Volksbildungswesens, einschließlich der Volkshochschulen und Bibliotheken, Aufgabe des Landes, sowie nach Artikel 34 und 34a die Förderung von Kultur und Sport.
  • Hochschulgesetz (HochSchG) 
    Gemäß § 35 entwickeln die Hochschulen für Personen mit Berufserfahrung und Berufstätige Angebote wissenschaftlicher Weiterbildung.
  • Landesbildungszeitgesetz  (LBZG) ersetzt das Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz – BFG –). Es regelt die Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen von Beschäftigten. Mit der Erweiterung des sachlichen Geltungsbereichs auf Weiterbildungsangebote für ehrenamtliche Tätigkeiten und der Anerkennungsmöglichkeit von Online-Veranstaltungen soll die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Rheinland-Pfalz erhöht und gefördert werden.
  • Weiterbildungsgesetz (WBG) 
    Nach § 1 ist Weiterbildung neben Schule, Hochschule und Berufsausbildung ein gleichberechtigter und verbundener Teil des Bildungswesens. Das Gesetz regelt Anerkennung, Förderung und Aufgaben der Weiterbildung.
  • Landesverordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes (BFGDVO) 
    In der Verordnung werden die Anrechnungsvoraussetzungen, Arten der Bildungsveranstaltungen, die einen Antrag auf Anerkennung stellen können, sowie die Erstattungsmöglichkeiten an Klein- und Mittelbetriebe festgelegt.
  • Landesverordnung zur Durchführung des Weiterbildungsgesetzes (WBGDVO) 
    In der Verordnung werden anerkennbare Weiterbildungsveranstaltungen von anderen abgegrenzt, Zuständigkeiten festgelegt, geförderte Einrichtungen definiert und Zuwendungsmöglichkeiten geregelt.

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

 
(Aktualisiert am 11.02.2026: Prüfung der Gesetze auf Aktualität und Überarbeitung, Susanne Witt)


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