Auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen finden Migranten entsprechende Qualifizierungsangebote im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Mit einer erfolgreich absolvierten IQ Qualifizierung können Teilnehmer die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten.
Die IQ Qualifizierungen richten sich an Inhaber eines ausländischen Berufsabschlusses. Die Teilnahme ist kostenlos.
Dem Antrag auf Anerkennung bei der jeweils zuständigen Stelle erfolgt deren „Bescheid“. Dieser gibt Auskunft darüber, ob die persönliche berufliche Qualifikation national volle Anerkennung erhält, oder benennt die Unterschiede zwischen der eigenen Qualifikation und der entsprechenden deutschen Qualifikation. Diese nennt man „wesentliche Unterschiede“.
Es gibt für den Ausgleich dieser „wesentlichen Unterschiede“ verschiedene Qualifizierungen, abhängig vom Beruf:
- Qualifizierungen für reglementierte Berufe
- Qualifizierungen für duale Ausbildungsberufe
- Qualifizierungen zur Vorbereitung auf die Externenprüfung
- Brückenkurse für akademische Berufe
- Qualifizierungen für berufsbezogenes Deutsch
Qualifizierungen für reglementierte Berufe
Zur Aufnahme einer Tätigkeit in einem reglementierten Beruf, wie beispielsweise Ärztin/Arzt, müssen die festgestellten Unterschiede mittels eines Anpassungslehrgangs oder einer Prüfung erfolgreich ausgeglichen sein. Die volle Anerkennung ist Grundvoraussetzung.
Qualifizierungen für duale Ausbildungsberufe
Ausbildungsberufe, wie zum Beispiel Dachdecker/in oder Bäcker/in, können auch ohne eine volle Anerkennung ausgeübt werden. Fehlende Kompetenzen zur vollen Anerkennung können in IQ Anpassungsqualifizierungen erworben werden.
Qualifizierungen zur Vorbereitung auf die Externenprüfung
Folgt auf den Antrag auf Anerkennung ein negativer Bescheid, sind die Unterschiede zum deutschen Beruf zu groß. Hier besteht die Möglichkeit einen Vorbereitungskurs auf die „Externenprüfung“ für einen dualen Ausbildungsberuf zu absolvieren. Mit erfolgreicher Prüfung erlangt man einen deutschen Berufsabschluss.
Berufe ohne Anerkennungsverfahren
Brückenmaßnahmen für akademische Berufe
Diese Maßnahmen betreffen akademische Berufe, die nicht unter die reglementierten Berufe, wie Arzt/Ärztin, fallen. Hier gibt es kein Berufsanerkennungsverfahren. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) kann die persönliche Qualifikation bewerten und Interessenten damit ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt verbessern. Brückenmaßnahmen helfen, Kompetenzen zu erwerben, die für den gewählten Beruf sinnvoll sind.
Qualifizierung für berufsbezogenes Deutsch
Die Kommunikationskurse bereiten Teilnehmende auf die mündlichen und schriftlichen Anforderungen ihres beruflichen Alltags vor.
Den passenden Kurs finden Interessenten in den IQ Beratungsstellen.
Alle Kurse finden Sie in dem Portal KURSNET.
Quelle: Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen