Susanne Witt News

Bayerischer Landtag beschließt neues EBFöG

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 Bayerischer VHS-Verband 

Der Bayerische Landtag verabschiedete am 12. Juli 2018 ein neues Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (BayEBFöG). Das seit 1974 bestehende erste bayerische Erwachsenenbildungsförderungsgesetz war trotz einem umfassenden Bildungsverständnis ausgestattet mit wenig Geld ausgestattet. Die Novellierung des Gesetzes sichert jetzt auch finanziell die fünfte Säule in der bayerischen Bildungslandschaft: das Lernen und Lehren mit Erwachsenen.

Der Erwachsenenbildung stehen mit der Umsetzung des Gesetzes in vier Jahren 20 Millionen Euro mehr zu Verfügung als heute. Dies kommt den jährlich über vier Millionen Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der bayerischen Erwachsenenbildung zu Gute.

Parteiübergreifend reagiert der bayerische Landtag mit der Gesetzesnovellierung auf die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse, die das alltägliche Leben der Menschen und die daraus resultierenden  Herausforderungen an die Erwachsenenbildung beeinflussen und fordern. „Besonders erfreulich ist“, so Wilhelm Lang, Direktor des Bayerischen Volkshochschulverbands, „dass das neue Gesetz mit einem Durchbruch bei der institutionellen Förderung der Erwachsenenbildung verbunden ist; so zu lesen in einer ebenfalls gestern einstimmig angenommenen Entschließung aller vier Fraktionen des Bayerischen Landtags.“

Weitere Informationen und den aktuellen Gesetzestext finden Sie im Dossier „Recht in der Weiterbildung“ unter  dem Stichwort „Landesbildungsgesetze“.

 

Quelle:

Bayerischer Volkshochschulverband e.V. „Bayerischer Landtag beschließt neues EBFöG