Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II

Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II

Die Leistungen nach dem SGB II sollen für Arbeitsuchende zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen. Das Gesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, wie Beratung, Kompetenzfeststellung, beschäftigungsorientiertes Fallmanagement oder Eingliederungsvereinbarungen. Dazu zählen auch Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein) und kurzfristige Trainingsmaßnahmen.

Nach § 1 Abs. 2 sind die Leistungen der Grundsicherung insbesondere darauf auszurichten, dass

1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,

2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wiederhergestellt wird,

3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird,

4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,

5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden,

6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.

 

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende umfasst nach § 1 Abs. 3 Leistungen

1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und

2. zur Sicherung des Lebensunterhalts.


Der Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein wurde am 1. Januar 2003 mit dem Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführt und wird durch Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit ausgegeben. Der Bildungsgutschein soll dabei helfen, Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt einzugliedern oder eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Eine weitere Einsatzmöglichkeit ist die Teilnahme an einer Weiterbildung, um einen fehlenden Berufsabschluss für eine Beschäftigung nachzuholen. Der Bildungsgutschein enthält Angaben zum förderfähigen Bildungsziel, Inhalt, örtlichen Geltungsbereich und zur Dauer der angestrebten Weiterbildungsmaßnahme. Die Entscheidung über die Ausgabe obliegt den jeweiligen Beratenden.

Weitere Informationen zum Bildungsgutschein können Sie dem Merkblatt „Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ entnehmen.