Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Ziel des  Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)  ist es, Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen. Als Förderinstrument gilt es grundsätzlich in allen Berufsbereichen, unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird. Die Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Gefördert werden Prüfungsabschlüsse, die über den Abschluss einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachabschlusses hinausgehen. Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, z.B. Hochschulabschlüsse. 

Die finanzielle Förderung kann bei berufsbegleitenden Maßnahmen als Darlehen zur Deckung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beantragt werden. Bei Vollzeitfortbildungen erhalten Alleinstehende einen einkommens- und vermögensabhängigen monatlichen Unterhaltsbeitrag on top (www.meister-bafoeg.info).

Aktualisierung 2020

Mit der Pressemitteilung 018/2020 vom 14.02.2020 teilte das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit, dass der Bundestag die Novelle  des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen wurde. Ziel war es, mit dem Aufstiegs-BAföG Berufsbildungskarrieren attraktiver zu machen, so  die Bundesministerin Karliczek. In dem Handout AFBG finden Sie alle Änderungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gültig ab dem 01.08.2020 auf einen Blick.

Aktualisiert am 18.02.2020 by Susanne Witt