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Weiterbildung fördert Innovation und Wachstum

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Aktuelle Studien des FiBS belegen, dass Weiterbildung ist sowohl eine wesentliche Grundlage für die Innovationsfähigkeit, wie auch für das Wachstum von Betrieben und Volkswirtschaften. Von besonderer Bedeutung ist die Weiterbildungsbeteiligung von Frauen. Die Studien zeigen zudem, dass die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland insgesamt gering und in den 16 Bundesländern sehr unterschiedlich ist. Die Vielzahl der Instrumente der Weiterbildungsfinanzierung trägt kaum zur Erhöhung der Beteiligung bei. Diese Ergebnisse präsentiert und diskutiert das FiBS am heutigen Tag im Rahmen des Abschlusssymposiums.

Ein wesentliches Ziel des FiBS-Forschungsprojektes bestand darin zu untersuchen, ob Weiterbildung ein wichtiger Treiber für Innovation und Wirtschaftswachstum ist, oder – umgekehrt –  Wachstum und Innovation Weiterbildung erfordern. „Die Ergebnisse unserer Studien sind eindeutig“, stellt Dr. Dieter Dohmen, der Direktor des FiBS, fest. „Weiterbildung fördert Wachstum und Innovation und nicht umgekehrt.“ Wichtig ist dabei aber auch die Arbeitsorganisation, d.h. eine Arbeitsplatzgestaltung, die komplexe Anforderungen stellt und den Beschäftigten viel Autonomie und Entscheidungsspielraum lässt. „Weiterbildung ist dabei wichtiger als Hochschulbildung, wenngleich Akademiker sich mehr an Weiterbildung beteiligen als andere Qualifikationsgruppen“, ergänzt Dr. Michael Cordes, der Projektleiter.

Wenn Weiterbildung wichtig ist, wie kann man sie fördern?  Eine zweite Teilfrage beschäftigte sich daher mit der Rolle der Finanzierung der Weiterbildung in Deutschland sowie den 16 Bundesländern. Zwar gibt es eine Vielzahl von Förderinstrumente, aber lediglich eine Handvoll hat dabei eine größere Bedeutung. Dazu zählen die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit, das Aufstiegs-BAföG und das allgemeine BAföG, sofern es sich auf Personen bezieht, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Eine sehr viel stärkere Bedeutung für die Refinanzierung der Weiterbildungskosten hat hingegen die Einkommenssteuer, bei der diese Kosten geltend gemacht werden können. Alle anderen, weit über fünfzig Instrumente erreichen nur eine eher geringe Anzahl an Menschen. „Letztlich“, merkt Dohmen an, „werden bundesweit nur ein Siebtel bis ein Achtel aller Weiterbildungsteilnehmer dadurch unterstützt. Die öffentliche Weiterbildungsförderung hat somit noch deutlich Luft nach oben.“ Und Projektleiter Cordes fügt hinzu: „Die Förderung der Bundesagentur steht sogar in einem negativen Zusammenhang mit der Beteiligung an Weiterbildung. Mit anderen Worten: dort, wo die BA eine größere Rolle spielt, fehlen weitere Mittel, um die Weiterbildung stärker voranzutreiben.“

Da Weiterbildung im bevorstehenden Strukturwandel hin zu einer digitalisierten Wirtschaft an Bedeutung gewinnen wird, die Digitalisierung aber gleichzeitig das eigenständige Lernen, z.B. am Arbeitsplatz und im Prozess der Arbeit, besonders unterstützt, kommt es einerseits auf hochwertige Lernplattformen und andererseits auf funktionierende Finanzierungsinstrumente an.

„Investitionen in Humankapital werden quasi zu Aufgaben öffentlichen Infrastrukturförderung“, sagt FiBS-Direktor Dohmen. „Sie sind mindestens genauso wichtig, wie Straßenbau oder andere öffentliche Investitionen. Und bei denen diskutieren wir auch nicht darüber, ob der Staat oder die Unternehmen sie finanzieren sollen.“ Das FiBS schlägt daher einen systemischen Ansatz zur Neuordnung der Weiterbildungsfinanzierung vor: Neben die steuerliche Weiterbildungsförderung über die Einkommensteuer muss ein Zuschuss für diejenigen treten, die von der Steuer nicht oder nur teilweise profitieren. Damit die Nettokosten der Weiterbildung bei Personen mit einem geringen Einkommen nicht höher sind wie bei einkommensstarken Personen, sollte dieser Zuschuss mindestens 45 Prozent der Weiterbildungskosten übernehmen und auch andere Kosten umfassen, wie Fahrt- und Übernachtungskosten. Zudem sollte das Instrument, wie die Steuer auch, für mehrere Weiterbildungen pro Jahr genutzt werden können, wenn sich der oder die Teilnehmerin selbst an den Kosten beteiligt. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass jemand, der über die Steuer kofinanziert wird, sich beliebig oft im Jahr weiterbilden kann, wer aber einen Zuschuss braucht, weil er oder sie wenig verdient, nicht,“ meint Dohmen. Ergänzend sollte ein Weiterbildungsdarlehen eingeführt werden, damit teure Maßnahmen vorfinanziert werden können und die Länder eigenständige Schwerpunkte für bestimmte Branchen oder Zielgruppen legen können. Im Rahmen der Einkommensteuer könnte man auch über ein Instrument wie Ansparabschreibungen nachdenken.“ Dadurch können im Folgejahr geplante Ausgaben bereits im Vorjahr steuermindernd geltend gemacht werden können. „Das wäre eine einfache und wirksame Form des Bildungssparens“, hält Dohmen fest.

„Besonders wichtig ist uns dabei, dass es einen einzigen Zugang zu allen Förderinstrumenten gibt und sich die Weiterbildungsinteressierten nicht durch eine Vielzahl von Instrumenten wühlen müssen, bis sie das richtige gefunden haben,“ schließt Cordes an.

Die zentralen Projektergebnisse und die daraus resultierenden Überlegungen für die zukünftige Weiterbildungsfinanzierung wurden in dem Positionspapier „Weiterbildung und Weiterlernen treiben Innovationen und Wachstum – Anforderungen und Implikationen für die Weiterbildungs­finanzierung“ festgehalten, das über die Homepage des FiBS (www.fibs.eu) heruntergeladen werden kann.

Das FiBS ist eine private, interdisziplinäre Forschungs- und Beratungseinrichtung sowie ein führender Think Tank zum Thema Bildungsfinanzierung in Deutschland und Europa.

Quelle: Pressemitteilung Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie, 23.11.2018