Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft beschlossen. In dem Entwurf geht es um die Frage, in welchen Fällen urheberrechtlich geschützte Texte, Filme oder andere Medien für Unterricht, Lehre, oder die nichtkommerzielle Forschung verwendet werden dürfen.
Laut Entwurf soll es den Grundsatz eines gesetzlichen Basiszugangs geben, der auch ohne Lizenz offen steht. Autoren, Verlage und andere Inhalteanbieter erhalten hierfür eine angemessene Vergütung. Künftig soll der Grundsatz gelten, dass diese gesetzliche Erlaubnis durch Verträge nicht eingeschränkt werden kann.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz.