Handlungsanleitung

Was muss ich beim Einsatz von freien, kostenlosen Tönen und  Musik  beachten? 

Die Aufnahmen für den eigenen Film oder Podcast für den Einsatz in der Weiterbildung sind im Kasten, nun beginnt die Feinarbeit. Beim Zusammenschneiden zu einem stimmigen Ganzen gehört auch das Einbinden von Musik als passende Untermalung oder auch als ansprechender Einstieg.  In der Handlungsanleitung werden Hinweise an die Hand gegeben, was dabei zu beachten ist. Aber wo findet man Musik, die man auch für die eigenen Produkte verwenden darf? Eine Linkliste mit 10 Anlaufstellen für kostenlose Musik ergänzt diese Handlungsanleitung.

1. Die grundsätzliche Entscheidung im eigenen Medienprojekt zur freien Musik treffen

  • Im Internet lassen sich viele Musikstücken finden, aber nur einen kleinen Teil davon, sogenannte freie Musik (oft auch GEMA-freie Musik genannt), darf auch explizit verwendet, beispielsweise in den eigenen Film eingebaut und erneut veröffentlicht werden. Frei bedeutet nicht, dass diese Materialien frei von Rechten, sondern für die Nutzung freigegeben sind, man sie also unter den Bedingungen der angegeben Lizenz benutzen darf. Bei freier Musik finden sich vor allem Werke, die mit einer Creative Commons-Lizenz lizenziert und auch kenntlich gemacht wurden.
  • Versieht der Urheber sein Musikstück mit einer Creative Commons-Lizenz, sagt er damit: „Du darfst mein Musikstück verwenden, kopieren und je nach Lizenz u.U. bearbeiten und weitergeben, ohne dass du mich fragen musst.”. Weitere Informationen zum Thema CC-Lizenzen und freies Material findet sich in Folge 1 „Open Educationals Resources” des  Dossiers „Digitalisierung" OER .

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