Beratung in der Beruflichen Weiterbildung
Qualifizierungschancengesetz
Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung
Das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung, kurz: Qualifizierungschancengesetz, ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Ziele des Gesetzes sind die Erweiterung der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und Arbeitssuchende sowie die verstärkte Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung seitens der Arbeitsagenturen für Arbeitnehmer/innen sowie Arbeitgeber/innen. Die Weiterbildung in Berufen mit Fachkräftemangel soll gefördert und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmer, betroffen durch den digitalen Strukturwandel, sollen unterstützt werden.
Eine ausführliche Darstellung des Gesetzes finden Sie hier.
Wissensbausteine
Lernberatung
Lernstile und Lerntypen
Biografiearbeit – Biografisches Lernen
Materialien
Buchvorstellung
Handlungsanleitungen
Erfahrungsberichte
Fallbeispiel
Checklisten
Linkliste
Tools
Im Folgenden stellen wir verschiedene Tools zur Erfassung – auch informell erworbener – Kompetenzen vor. Die Instrumente sind teilweise auf Berufsfelder spezialisiert oder, wie beispielsweise der ProfilPASS, auf die Erfassung eines allgemeinen Kompetenzbildes ausgelegt. Die Liste beansprucht keine Vollständigkeit. Gern ergänzen wir die Liste mit weiteren Informationen. Schicken Sie hierzu eine E-Mail an die Redaktion.
Checkliste: Qualität beruflicher WEITERBILDUNG
AiKomPass - Ein Instrument zur Sichtbarmachung und Dokumentation von Kompetenzen für Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie
Berufs-ABC
MYSKILLS - Berufliche Kompetenzen erkennen
Video: Bertelsmann Stiftung; nicht unter freier Lizenz
ProfilPASS
ValiKom - Abschlussbezogene Validierung non-formal und informell erworbener Kompetenzen
ValiKom Transfer
Ziel des ebenfalls auf drei Jahre (11/2018-10/2021) angelegtem Folgeprojekt "ValiKom Transfer" ist der Aufbau eines bundesweiten Netzwerks von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie weiteren interessierten zuständigen Stellen (etwa Landwirtschaftskammern), die für eine qualitätsgesicherte Durchführung von Validierungsverfahren zuständig sind.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.