Susanne Witt Blog

Unter Wert verkauft? – Honorare in der Weiterbildung

Die Auswertung zeigt, dass ein Großteil der Honorarkräfte und Selbstständigen im Haupterwerb in den unteren Einkommensbereichen zu finden ist. Über die Hälfte verdient weniger als 1.750 Euro im Monat. Geringere Arbeitszeit ist ein Argument, aber der ausschlaggebende Faktor sind die geringen Stundensätze. Hinzu kommen noch die Ausgaben für die Geschäftsführung und die selbst zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung.

In der Gruppe Typ 4 finden sich viele ehrenamtliche Tätigkeiten, für die es häufig nur geringe Aufwandsentschädigungen gibt.

Armutsgefährdung

Betrachtet man alle Beschäftigungstypen (1-4) gelten fast zwanzig Prozent der Beschäftigten als armutsgefährdet, relativ einkommensarm oder arm (2,2 Prozent).

Nur 7,1 Prozent der Beschäftigten im Haupterwerb bewerteten ihre Einkommenssituation als „sehr gut“, 28,9 Prozent als „gut“. 28,8 Prozent der Beschäftigten beurteilen ihre finanzielle Lage mit „teils/teils“. Negativ äußern sich 22,6 Prozent mit einer schlechten und 12,6 Prozent sogar mit einer sehr schlechten Einkommenssituation.

 Über die Erwerbsphase hinaus besteht für fast 43 Prozent  aller haupterwerbstätigen Honorarkräfte mit Lehranteil keine Rentenversicherung. Im Nebenerwerb sind fast 37 Prozent der Honorarkräfte ohne Rentenversicherung. Das bedeutet, dass spätestens mit Eintritt der Altersphase die Versicherungslücke nicht zum Leben ausreicht und der oder die Betroffene auf Unterstützung angewiesen sein wird.

Mindestlohn für berufliche Bildung

Im Mai 2017 einigten sich die Gewerkschaften Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit den Arbeitgebervertretern des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (BBB) auf eine Anhebung des Mindestlohns um 4,5 Prozent auf 15,26 Euro. Diese Einigung betrifft rund 30.000 Beschäftigte, die Erwerbslose und von Erwerbslosigkeit bedrohte Menschen nach den Sozialgesetzbüchern II und III aus- und weiterbilden. Dies entspräche ungefähr einem Bruttoeinkommen von 2.655 Euro für eine Vollzeittätigkeit. Der Mindestlohn wird seit Januar 2018 gezahlt. (Infoblatt Weiterbildung Juni 2017)
 

Basishonorare für Berliner VHS-Dozentinnen und Dozenten

Seit August 2017 erhält ein Berliner VHS-Dozent 27,41 Euro pro Unterrichtseinheit (plus Vor- und Nachbereitung 1,5 Zeitstunden). Dafür muss ein Dozent/eine Dozentin ein abgeschlossenes Hochschulstudium, oft eine erwachsenenpädagogische Grundqualifizierung sowie Berufserfahrung vorweisen. VHS-Dozenten arbeiten selten in Vollzeit. Aber bei "arbeitnehmerähnlichen" Arbeitsverhältnissen haben sie Anspruch auf Zuschläge für Renten- und Krankenversicherung sowie auf Urlaubsentgelt. Das Bruttohonorar beträgt so 34,95 Euro pro Unterrichtseinheit inklusive Sozialversicherungszuschlägen seitens der VHS. Doch die Dozenten müssen sowohl in die Rentenversicherung wie in die Krankenversicherung zahlen. Unterm Strich bleiben ihnen 22,95 Euro pro Unterrichtseinheit übrig, wovon noch Steuern und Betriebskosten abzuführen sind. Die Teilnahme an Konferenzen, die Beratung von Teilnehmenden oder andere Verwaltungsaufgaben werden nicht vergütet.

Etwas mehr verdienen VHS-Dozenten, die Integrationskurse leiten. Ihnen stehen seit dem 1. Juli 2016 für jede Unterrichtseinheit 35 Euro zu, mit Sozialversicherungszuschlägen des Arbeitgebers ergibt sich hier ein Bruttohonorar in Höhe von 44,17 Euro. (VHS-Tarifvertrag)
 

Honorarempfehlungen des BDVT

Der Nutzen bestimmt den Preis. Die Honorarempfehlungen des Bundesverbandes für Training, Beratung und Coaching (BDVT) basieren auf der Honorarstudie der managerSeminare.

Die Honorarempfehlungen basieren auf einer Einstufung als Starter, Professional oder Senior-Professional. Berücksichtigt werden muss dabei, dass Berufserfahrene häufig mehr Seminartage im Jahr durchführen als Starter. 
 

 Die Tagessätze für Starter beginnen bei 850 Euro. Ausgehend von einem Achtstundentag entspräche dieses 106,25 Euro Stundenlohn, wobei die Vorbereitungszeit, die auch mindestens einen Tag in Anspruch nimmt, noch nicht eingerechnet ist. Entsprechend der Zeitkalkulation der VHS entspricht dies etwa 47 Euro für eine Unterrichtsstunde. Es ist bei der Kalkulation, auch wenn ein gestelltes Konzept verwendet wird, von einer größeren Vorbereitungszeit auszugehen. Erfahrene Professionals mit entsprechenden nachgewiesenen Qualifikationen, die ihre eigenen Konzepte ausarbeiten mit speziell auf den Kunden abgestimmten Inhalten, oder Senior-Professionals können Tagessätze ab einer Höhe von 1.900 bis 3.000 Euro ansetzen.

Der BDVT weist in seinen Empfehlungen deutlich auf „äußerst schwierige Arbeitsbedingungen mit einer sehr kritischen Bezahlung“ bei öffentlichen Bildungsträgern hin, die häufig unter 500 Euro als Tagessatz liegt. Nimmt man den Zeitansatz der Volkshochschulen als Ansatz entspricht dies einem Stundenlohn in Höhe von 27,78 Euro. Hinzu kommen Umsatzsteuer und Spesen für Reise und Verpflegung, ggf. Unterkunft.

Hier finden Sie die vollständige  Tabelle. 

Portfolio als Honorarkriterium

Wie schon bei den Volkshochschulen genannt, erhalten Lehrende je nach Fachbereich, wie zum Beispiel für Integrationskurse, ein höheres Honorar. Welchen Unterschied macht es also, ob man Gesundheitskurse anbietet, vor Managerinnen und Managern referiert oder spezielle Computer-Skills vermittelt? Verschiedene Themen bedeuten unterschiedliche Kundenbereiche aus öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Feldern. Liegt bei den öffentlichen Anbietern, wie zum Beispiel bei den Volkshochschulen Berlin, ein Tarifvertrag vor, ist der Verhandlungsspielraum gering. Bietet man im privatwirtschaftlichen Bereich Seminare an, ist der Verhandlungsspielraum größer und neben der eigenen Expertise auch Geschick gefragt.
 

Die DIE-Trendanalyse 2014 ermittelte hierzu die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse Lehrender bei öffentlichen und privatwirtschaftlichen Anbietern. Demnach ergeben sich für Selbstständige und Freiberufler in der öffentlich finanzierten Weiterbildung häufig prekäre Einkommensverhältnisse. Hierzu zählen unter anderem Lehrende von Sprachkursen, Gesundheits- oder Integrationskursen.

In dem überwiegend privatwirtschaftlichen Bereich können Selbstständige höhere Einkommen erzielen. Offensichtlich gibt es hier einen größeren Verhandlungsspielraum. Managerseminare oder die Vermittlung spezieller Computer-Skills fallen hierunter.

Honorare für freiberufliche Dozenten an Universitäten

Die Honorare an Universitäten richten sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Es gibt hierbei die unterschiedlichen Tarifverträge West, Ost und Hessen. Je nach Ausbildungsabschluss und Erfahrung erfolgt die Eingruppierung in eine der Entgeltstufen E13 bis E15 (+) und zusätzlich in der Entgeltgruppe in eine von aktuell sechs Entwicklungsstufen (Stand 2017).

Wissenschaftliche Mitarbeiter mit Masterabschluss werden in die Entgeltstufe E13, mit Promotion in die Entgeltstufe E 14 und Leitungskräfte in die Entgeltstufe E 15 eingruppiert. Die Zuordnung in die Entwicklungsstufen richtet sich nach der Berufserfahrung. Bei festangestellten Mitarbeitern erfolgt eine automatische Anpassung nach einem Jahr in Stufe 1, nach zwei Jahren in Stufe 2 usw.

Das aktuelle Tabellenentgelt können Sie hier einsehen. Das monatliche Bruttoentgelt liegt ungefähr zwischen 3.672 Euro (E13 Stufe 1) und 6.274 Euro (E15 Stufe 6) für eine Vollzeitstelle. Der wöchentliche Stundenumfang variiert von Bundesland zu Bundesland. (Stand 2018)

Freiberufler erhalten aber häufig für Lehraufträge Honorare nach einem von der Universität festgelegten Stundensatz. (Richtlinie für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen vom 2.11.2017.)
 

Fazit

Will man als Lehrender in der Erwachsenen-/Weiterbildung arbeiten und von seinem Einkommen leben, sollte man sich im Vorfeld Gedanken über die Inhalte des eigenen Geschäftsfeldes, die Art und den Umfang des Beschäftigungsverhältnisses sowie mögliche Auftraggeber und das eigene Verhandlungsgeschick machen.

Mit Sicherheit wird man mit Managerkursen in der Privatwirtschaft ein höheres Honorar erzielen können als mit einem Sprachkurs an der Volkshochschule. Schwieriger und zeitlich wie finanziell aufwendiger ist die Selbstorganisation von Kursen. Bei der Selbstständigkeit muss die Kostenkalkulation auch diesen Verwaltungsaufwand, das Selbstmarketing und die Aufwendungen für die Veranstaltung berücksichtigen.

Darüber hinaus muss man als Honorarkraft bei Verhandlungen immer auch alle Abgaben, wie unter anderem Sozialversicherungsbeiträge, Altersvorsorge und Steuern, berechnen und entsprechend Rücklagen bilden. Die Honorarempfehlungen des BDVT geben hier eine gute Orientierungshilfe für Verhandlungen mit Auftraggebern, will man sich nicht unter Wert verkaufen.

Ein weiteres Kriterium ist die Entscheidung zwischen „selbstständig“ und „angestellt“. Welcher Arbeitgeber ist für mich der richtige? Bin ich selbstorganisiert genug für meine Selbstständigkeit? Oder ist vielleicht eine Zwitterlösung mit einem sicheren Grundeinkommen und einer variablen aus einer selbstständigen Tätigkeit der goldene Mittelweg?

 

(aktualisiert am 23.02.2023, Bildquelle aktualisiert: Pixabay License)
 


Quellen

Berufsverband für Training, Beratung und Coaching. (2017). BDVT veröffentlicht Honorarempfehlungen 2017 für Training, Beratung und Coaching.

Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (Hg.) (2016). Das Personal in der Weiterbildung. Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Qualifikationen, Einstellungen zu Arbeit und Beruf. Bielefeld: W. Bertelsmann

Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (Hg.) (2014). Trends in der Erwachsenenbildung. DIE-Trendanalyse 2014. Bielefeld: W. Bertelsmann

Fachhochschule Köln (Hg.) (2017). Richtlinien für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen an der Fachhochschule Köln.

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (2017). Infoblatt Weiterbildung Juni 2017.

Gundermann, A. (2018). Berufliche Bildung: 2018 neuer Mindestlohn. Bonn.

managerSeminare. (2016). WeiterbildungsSzene Deutschland 2016 – Honorar- und Gehaltsstudie Trainer, Berater und Coachs. Bonn

Universität zu Köln (Hg.) (2017). Richtlinie für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen vom 2.11.2017.

ver.di-Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin, VHS-Dozent*innen-Vertretung Berlin. (2018). Honorare. Berlin

WSF Wirtschaft- und Sozialforschung (2005). Erhebung zur beruflichen und sozialen Lage von Lehrenden in Weiterbildungseinrichtungen. Schlussbericht . Kerpen


Das könnte Sie auch interessieren