Mit dem Urteil ebnete das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg den Weg für bezahlten Urlaub für Dozent*innen an Volkshochschulen – bundesweit. Freiberufliche Volkshochschuldozent*innen für Deutsch als Fremdsprache (DaF) gewannen ihre Klage vor dem LAG auf bezahlten Urlaub. Voraussetzung ist die Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person.